EingeSCHENKt.tv: Rechtsanwalt Frank Hannig – Anzeige gegen Oberbürgermeister Hilbert

Frank Hannig arbeitet als Rechtsanwalt in Dresden. Als das Ordnungsamt Dresden für bestimmte Impfmedikamente öffentlich Werbung machte, wurde er stutzig. Auf der Homepage der Landeshauptstadt Dresden [1] wird für kostenlose Impfung mit den Impfstoffen von „BioNtech“ und „Johnson&Johnson“ geworben verbunden mit einer Tombola, bei der als Preise Einkaufsgutscheine oder Sachpreise winken.

Diese Art der Werbung für Medikamente verstößt gegen das geltende Heilmittelwerbegesetz, meint Frank Hannig. Also stellte er Anzeige gegen den Oberbürgermeister der Stadt Dresden Dirk Hilbert.

Wir sprachen mit Frank Hannig über diesen Anklagefall.
Außerdem wollten wir in Erfahrung bringen, wie seine Meinung als Rechtsanwalt, aber auch Mensch, ist bezüglich der derzeitigen starken Einschränkungen der Grundrechte wie Demonstrationsfreiheit oder einer drohenden Impfpflicht.

Das Gespräch führte Alex Quint.

[1] Quelle:
https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2021/08/pm_014.php

Frank Hannig auf YouTube:
https://www.youtube.com/channel/UCS_mkVxhSwZeRlcRIeqqzLw

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Der Artikel zum Beitrag wurde am 23.12.2021 auf den Seiten von EingeSCHENKt.tv veröffentlicht.

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Bildquelle: EingeSCHENKt.tv

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Arztneimittelwerbung BioNTech Heilmittelwerbegesetz Johnson&Johnson Ordnungsamt Dresden Tombola 

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Kommentare (6)

6 Kommentare zu: “EingeSCHENKt.tv: Rechtsanwalt Frank Hannig – Anzeige gegen Oberbürgermeister Hilbert

  1. meteo sagt:

    Bzgl. der Einschränkung der Grundrechte und dem Beispiel Mord:

    Der Grundgedanke ist da wohl eher das die Ausübung eines Grundrechts durch einen, nicht das Grundrecht des anderen einschränken darf und das im dem Sinne das ein anderer davon abgehalten wird, genauer es ihm unmöglich gemacht wird, sein Grundrecht wahrzunehmen. Das damit die "Schlauberger" nicht anfangen zu schwurbeln.

    Daher ist für mich das Beispiel nicht gut gewählt, da es, bei genauer Betrachtung, die "Maßnahmen" rechtfertigt…

    Mein Verständnis ist, nichts und rein gar nichts darf ein Grundrecht einschränken. Punkt. Jeder Versuch, direkt oder indirekt, gehört so hoch bestraft, dass jeder der es versucht niemals wieder ungesiebte Luft atmen darf…

  2. Ursprung sagt:

    Das Interview-Thema gibt einen praktischen Ausschnit zu dem Thema wider, auf welche dummdreiste Art subalterne Funktionstraeger ihr Gehirn einfach wegschalten, um bequemerweise mit dem Rudel sich in den eigenenen Untergang zu hineinzuheulen.
    Das ist paralell zu den Strukturen, aus denen die Nazis und Holocaust entstanden. Diesmal solls am Ende um eine Depopulation der Erde um ueber 7 Milliarden gehen. Wie: siehe Bhaktis neuesten und entsetztem Videoaufruf. In uncut-news aufrufbar.
    Das derzeitig umgesetzte Verbrechen ist so monstroes, das Normale und dumm Mitheulende es kognitiv nicht mal erfassen koennen, was sie da gerade mitveranstalten.
    Aber sie muessen gestoppt werden. Juristisch, ethisch, gesellschaftlich. Es geht mittlerweile schon um Milliarden noch vor Leid und Tod rettbare Menschen.

  3. Hutmacher sagt:

    Ich habe vor fast 10 Jahren eine Strafanzeige gegen eine(n) solche(n) Oberbürgermeister gestellt, wobei diese dann von der Generalstaatsanwaltschaft irgendwann endgültig eingestellt wurde. Danach allerdings, verschwinden diese Gestalten – meist wegen vorgeschobenen Kleinigkeiten -,dann im Orkus der Geschichte.

  4. unknown74 sagt:

    Netter Versuch, das Gebilde "den Staat" nach dessen eigenen Rechtsbrüchen zur Verantwortung ziehen zu wollen. Das würde doch eine tatsächliche Gewaltenteilung (und damit Unabhängigkeit) voraussetzen und bereits daran äußert Herr Hannig als Vertreter der Rechtspflege seine (absolut berechtigten) Zweifel. Die viel wichtigere Erkenntnis, die wir alle immer wieder erleben dürfen ist doch, dass die Bediensteten dieses Gebildes oftmals ihre Machtposition ausnutzen, statt sich an die rechtlichen Vorgaben zu halten. Kontrollmechanismen für diesen Unfug wurden jahrzehntelang demontiert oder gar nicht erst installiert.

    Nach 30 Jahren Staatsdienst komme ich zur Erkenntnis, dass sich dieses Gebilde (im Pbrigen genau wie die Staatsform der DDR) nur gegenseitig schützt, korrumpiert, Abhängigkeiten schafft und definitiv nicht an Lösungen interessiert ist. Genau genommen arbeitet die gesamte Verwaltung dieses Gebildes nach dem Prinzip: "Weiter so!" und das wird sich auch mit der Masse der in diesem Gebilde beschäftigten nicht ändern (lassen), denn denen fehlt schlicht und ergreifend der Horizont um die Probleme und deren Ursachen zu erkennen, der Wille, Lösungen zu erarbeiten, die Visionen es besser machen zu können, der Wille, es überhaupt zu versuchen, denn das würde in aller erster Linie Veränderung bedeuten und Veränderung ist gefährlich.

    Das ist auch kein Problem der Staatsbediensteten, sondern daran darf sich jeder der Leser messen. Keine Angst, wird nicht passieren, denn: "Das haben wir noch nie gemacht!".

  5. Allgemeine Impfpflicht:

    Eine allgemeine Impfpflicht bedeutet einen Eingriff in das Eingriffsrechtsgut „Leben“ von Ungeimpften, da ja auch Ungeimpfte infolge der Impfungen sterben. Dieser Eingriff wäre gerechtfertigt, wenn dadurch ein Erhaltungsrechtsgut geschützt werden könnte, das das Eingriffsrechtsgut wesentlich überwiegt (entsprechend § 34 StGB). Ein höherrangiges Rechtsgut als das Rechtsgut „Leben“ gibt es aber nicht. Der Staat darf auch nicht etwa wenige Menschen töten, um viele Menschen zu retten (falls der Impfstoff wirken würde) M.a.W. darf man Leben nicht quantitativ/zahlenmäßig gegeneinander abwägen.

    Gründe:
    1. Andernfalls käme man zu untragbaren Ergebnissen, etwa dazu, dass man dann auch einen Menschen schlachten und ausweiden dürfte, um vielen Menschen eine Organspende zu geben und sie zu retten.
    2. Andernfalls käme man zu einem Verstoß von Artikel 3 GG, weil man dann das Leben der Geretteten gegenüber dem Leben der Getöteten bevorzugen würde. Außerdem könnte man mit demselben Argumentationsmuster dann auch stets die Mitglieder einer Mehrheit gegenüber den Mitgliedern einer Minderheit rechtswidrigerweise bevorzugen, und zwar mit der angeblichen (rechtswidrigen) Begründung, dass deren Interessen die Interessen der Minderheit ja quantitativ/zahlenmäßig überwiegen würden.
    3. Entscheidend ist, dass keiner der geschützten Menschen ein höherrangiges Rechtsgut geltend machen kann als das verletzte Rechtsgut (Leben) eines Impftoten. Keiner der geschützten Menschen wäre also härter betroffen als ein Impftoter.
    4. Eine Tötung käme einer Todesstrafe gleich und würde erst recht gegen Artikel 102 Grundgesetz verstoßen, da hier ein Unschuldiger geopfert würde.
    5. Nach dem Wortlaut von §34 StGB kommt es bei der Abwägung auf die Qualität der Rechtsgüter an und nicht auf die Anzahl der Rechtsgutinhaber. Außerdem müsste das geschützte Interesse das Eingriffsinteresse „wesentlich“ überwiegen. Eine allein quantitative/zahlenmäßige und nicht qualitative Überlegenheit begründet aber kein „wesentliches“ Überwiegen. § 34 StGB ist zwar kein Verfassungsrecht, aber in ihm hat das Verfassungsrecht Niederschlag gefunden.
    6. Der sog. übergesetzliche Notstand ist ein Entschuldigungsgrund und kein Rechtfertigungsgrund und kann daher kein derartiges Verhalten rechtfertigen, zumal ein Entschuldigungsgrund nur einem Menschen, nicht aber einem Staat zugute kommen kann.
    Im Übrigen wäre eine allgemeine Impfpflicht nicht das mildeste Mittel und sie wäre als Russisch Roulette unzumutbar. Sie wäre damit unverhältnismäßig, d.h. verfassungswidrig.
    Und ein Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz würde auch gegen das Judentum, das Christentum und den Islam verstoßen, da er in den heiligen Schriften direkt und indirekt statuiert ist.
    Ansonsten würde eine allgemeine Impfpflicht gegen internationales Strafrecht verstoßen, nämlich gegen den Nürnberger Kodex.
    (Dies alles gilt selbst dann, wenn man all die Behauptungen der Mainstreammedien und der Politik über Corona und die Impfungen als wahr unterstellen würde)

  6. sehr gutes gespräch . DANKE ich hoffe ihr hattet alle halbwegs besinnliche weihnachten.
    wir werden nicht nachgeben, bis wir wieder unsere rechte alle wieder haben, ohne punkt und koma.

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