Eingeschenkt.TV: Protest in Berlin gegen Diskriminierung und das Infektionsschutzgesetz

Am 18. November wurde in Berlin das neue Infektionsschutzgesetz beschlossen. Es schließt faktisch Menschen ohne Corona-Impfung aus weiten Teilen des öffentlichen Lebens aus. Dagegen gingen mehrere Menschen auf die Straße.

Organisiert wurde die Demo vom “Infokanal Berlin Ungelogen”

🧿 IKB 🧿 Ungelogen: https://t.me/IKB_ungelogen

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Dieses Video wurde am 20.11.2021 auf dem Portal “Odysee” veröffentlicht.

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Björn Banane Captain Future Infokanal Berlin Ungelogen 

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Kommentare (2)

2 Kommentare zu: “Eingeschenkt.TV: Protest in Berlin gegen Diskriminierung und das Infektionsschutzgesetz

  1. Impfzwang wäre unverhältnismäßig und verfassungswidrig:

    Allgemeiner oder teilweiser (berufsbezogener) Impfzwang wären nicht das sog. mildeste Mittel und würden daher gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstoßen und wären daher verfassungswidrig, selbst wenn man einmal unterstellen würde, dass es eine Corona-Pandemie gäbe und dass die Impfstoffe wirksam wären (abgesehen davon, dass eine Zwangsimpfung unzumutbar wäre und auch deswegen unverhältnismäßig wäre).

    Wenn man nicht krank werden will, so muss man nur den Kontakt zu Kranken meiden. Ich meide seit 10 Jahren den Kontakt zu Kranken und bin daher seit 10 Jahren nicht mehr krank gewesen. Anstelle von allgemeinen Impfzwang gibt es somit eine wirksame Methode für jeden, viele möglichen Ansteckungskrankheiten zu vermeiden.

    Im Übrigen wäre das Tragen einer Maske ein milderes Mittel (einmal unterstellt, dass eine Maske zumindest die Virusmenge, mit der ein Kranker seine Mitmenschen ansprüht, wesentlich reduziert). Ich sehe ständig Menschengruppen ohne Masken. Und selbst das Verbot von Gruppenveranstaltungen wie Konzerten, Fussballspielen etc und von Treffen ohne Masken wie etwa im Restaurant wäre ein milderes Mittel als eine Zwangsimpfung.

    Viele von denjenigen, die zur Zeit entgegen jedem Recht einen Impfzwang fordern, müssten dies auch wissen, da nicht wenige unter ihnen ja sogar Juristen sind oder sich von Juristen haben beraten lassen.

    Dessen ungeachtet bin ich natürlich gegen alle der genannten Freiheitsbeschränkungen, u.a. deswegen, weil keine pandemische Notlage vorliegt.

    Übrigens stellt m.E. auch schon die 3G-Regel am Arbeitsplatz eine schwere Diskriminierung bzw. Verletzung der Berufsfreiheit dar, da man dadurch als Ungeimpfter schlechtere Jobchancen auf einen Arbeitsplatz hat.

    • Im Gegensatz zu einer Maskenpflicht oder zu einem Verbot von bestimmten Veranstaltungen würde eine Zwangsimpfung ja einen ganz schweren Eingriff in die körperliche Unversehrtheit darstellen würde mit dem Risiko einen schweren Impfschaden zu erleiden bis hin zu dem Risiko zu sterben.

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