Die Wahl in Thüringen oder wenn der Parteienkonsens versagt

Von Jochen Mitschka.

Die deutsche Parteiaristokratie hat ein System entwickelt, welche die vollkommene Ignoranz des Wählerwillens ermöglicht. Alles wurde getan, um den Einfluss der Menschen auf die Politik so gering wie möglich zu halten. Zugegeben in einer verräterischen Rede von Angela Merkel schon im Jahr 2010, in der sie von dem “Primat der Politik” (1) sprach. Die Unterschiede zwischen den “staatstragenden” politischen Parteien sind so groß wie in etwa die Strömungen der verschiedenen Richtungen in der kommunistischen Einheitspartei Chinas. Seit 1990 eher noch kleiner, denn die gewaltigen Veränderungen, welche China in den letzten 30 Jahre durchgemacht hat, erscheint in Deutschland eher unmöglich. Nun passiert, was irgendwann mal passieren musste, das System wird gegen die Parteienaristokratie selbst angewandt. Und schon ist das Gekreische laut. Was nicht gefällt, soll passend gemacht werden, Neuwahlen, Misstrauensvotum was auch immer. Hauptsache nicht DAS.

Nun schreien alle laut: “Ruck nach Rechts” oder “Tabubruch”. Aber niemand kommt auf die Idee, zu hinterfragen, warum es zu solchen überraschenden Wendungen kommen kann, und inwieweit das denn die Meinung der Wähler wiederspiegeln könnte. Genau genommen wird der “Wählerwillen” immer nur von jeder Seite als Argument benutzt, aber nie wirklich beachtet. Und niemand wagt es, die Wurzeln der Probleme anzusprechen.

Nach der Ernennung der ehemaligen Verteidigungsministerin von der Leyen zur EU-Chefin, obwohl sie nie auf irgendeinem EU-Wahlzettel stand, und vor der Wahl in keinem Kommentar auch nur ansatzweise als Kandidatin erwähnt worden war, sieht der Wähler nun erneut, welchen Wert seine Wahlaussage hat. Nämlich absolut keinen.

Wir wählen in Deutschland nämlich NUR Parteien. Parteien bestimmen die Listenkandidaten und die Direktkandidaten. In sicheren Wahlkreisen ernennt daher die Partei den Abgeordneten. Die Wahl ist nur noch Formsache. Und was die Listenkandidaten angeht, geht es nur darum, bis zu welchem Listenplatz denn nun die Kandidaten in den Bundestag kommen oder nicht. Der Wähler darf nur noch abnicken. Und innerhalb der Parteien ist es eine Gruppe von wenigen tausend (manche reduzieren die Zahl auf wenige hundert) einflussreichen Parteimitgliedern, die so entscheiden, wer denn Abgeordneter wird und wer nicht.

Die Wähler dürfen ausschließlich zwischen Parteien wählen. Da die sich aber in ihrem Grundkonsens so wenig unterscheiden wie die Strömungen innerhalb der Einheitsparteien von Vietnam oder China, ist das Ergebnis vorhersehbar. Dann wird im Parlament zwischen den Parteien eine Regierung ausgemauschelt. Das heißt, das Parlament setzt die Regierung ein. Das hat aber nichts mehr mit dem Geist der Gewaltenteilung zu tun, von dem immer wieder als Grundvoraussetzung für Demokratie geredet wird. Denn wie soll das Parlament glaubhaft etwas kontrollieren im Auftrag und im Sinn für die Wähler, was es selbst installiert hat? Wie soll ein Minister, der selbst Abgeordneter ist, seine Regierung hinterfragen und kontrollieren?

Sind Abgeordnete gespaltene Persönlichkeiten?

Man kann sagen, nein, sie sind keine gespaltenen Persönlichkeiten, sondern nicken Entscheidungen über Krieg und Frieden eben in einer Viertelstunde ab (2) .

Noch etwas: Die Idee der Gewaltenteilung, resultierend aus den Erfahrungen mit der absolutistischen Monarchie, sieht vor, dass nicht die Regierung die Gesetze macht, weil dann die Tendenz besteht, die Gesetze so zu verfassen, dass sie durch die Regierung leichtestmöglich durchgesetzt werden können. Das gilt aber in Deutschland nicht. Und als Ergebnis sehen wir, wie im Laufe der Jahrzehnte das Grundgesetz durch Gesetze, welche die jeweiligen Regierungen eingebracht haben, weil ihnen die Beschränkungen des Grundgesetzes nicht passten, vom ursprünglichen Geist entleert wurde. Das Grundgesetz dient den staatstragenden Parteien heute lediglich als Werkzeug, um jeden möglichen Angriff auf die Macht der Parteien abzuwehren. Wie sähe denn ein System aus, das Demokratie näher kommen würde?

Das Parlament

Nun beginnen wir mit dem Parlament, dem Bundestag. Er soll ja angeblich die Vertretung des deutschen Volkes sein. Also müssten hier auch die Interessen so vertreten werden, wie sie in der Gesellschaft vorhanden sind. Tatsächlich aber herrschen Juristen und Beamte oder Menschen aus beamtenähnlichen Positionen vor. Mal abgesehen von den ungelernten Berufspolitikern. Die Gründe sind mannigfach. Von Gesetzen, die es Beamten wesentlich einfacher machen zu kandidieren als einem Nebenerwerbslandwirt oder einer allein erziehenden Mutter, bis zum Hauptgrund: Die Parteienaristokratie. Wie kann ein solches Parlament ein Spiegel des deutschen Volkes sein?

Aber gehen wir davon aus, dass Regelungen geschaffen wurden, die sicher stellen, dass die “Volksvertreter” auch tatsächlich ein Spiegel der Bevölkerung darstellen. In dem Fall würden die Wähler dann ihre Vertreter in den Bundestag wählen. Die wiederum müssten nun in Gesetzen die Regeln festlegen, welche die Regierung bei der Ausübung ihrer Arbeit zu beachten hat. Dabei müssen sie natürlich Kompromisse eingehen, natürlich Minderheitenmeinungen berücksichtigen usw. Aber es muss das PARLAMENT sein, was die Regeln festlegt, nach denen die Exekutive agieren darf.

Die Regierung

Kommen wir nun zur Regierung. Natürlich muss diese direkt vom Wähler bestimmt werden. Nur wenn der Wähler die Regierung direkt wählt, gibt es die Möglichkeit einer Gewaltenteilung zwischen Parlament und Regierung. Mit anderen Worten: Der Wähler wählt den oder die BundeskanzlerIn in direkter Wahl. Und in den Ländern eben den Ministerpräsidenten. Dieser wird Chef der Exekutive. Also er sieht zu, dass die Gesetze so exekutiert werden, wie das Parlament sich das ausdenkt.
Mit anderen Worten aus der Wirtschaft erklärt: In einer Aktiengesellschaft gibt es Aktionäre. Vergleichen wir sie mit den Wählern. Die Wähler bestimmen den Aufsichtsrat, das ist das Parlament. Nun kommt der Unterschied. Nicht der Aufsichtsrat bestimmt den Vorstand oder Geschäftsführer, sondern die Aktionäre, also die Wähler selbst.

Insofern sind für den Bundeskanzler ganz andere Wahlgründe entscheidend. Während man von den Abgeordneten erwartet, dass sie Visionen für die bestmögliche Vertretung der eigenen Interessen in das Parlament einbringt, muss der Regierungschef vor allen Dingen ein Top-Organisator und -Verwalter sein, der loyal gegenüber dem Willen des Parlaments, diesen umsetzt. Die Wähler müssen ihm oder ihr vertrauen, dass die Gesetze und Beschlüsse des Parlaments auch wirklich in dessen Sinn umgesetzt werden. Und damit das auch wirklich sicher gestellt ist, muss natürlich ein Verfahren möglich sein, einen Bundeskanzler auch während der Amtszeit durch ein Volksbegehren abberufen zu können. Wer würde einen Geschäftsführer noch für zwei Jahre weiter arbeiten lassen, wenn er gegen den ausdrücklichen Entscheid der Aktionäre gehandelt hätte?

Die Justiz

Was, wenn es zum Streit zwischen Regierung und Parlament oder sogar dem Volk, den Wählern direkt kommt? Nun dann benötigt man einen Schiedsrichter. Man benötigt eine unabhängige Justiz. Die gibt es in Deutschland nicht, wie ein ehemaliger Richter ausführlich auf seiner Internetseite www.gewaltenteilung.de (3) dargelegt hat. Und wie der Europarat schon vor vielen Jahren monierte. Und weshalb zum Beispiel von deutschen Staatsanwälten keine internationalen Haftbefehle mehr akzeptiert werden. Also sollte man das doch dringend ändern? Nicht wenn man der Logik des Parteioenkonsens folgt. Wohl aber, wenn man der Logik der Menschen folgt, die sich gegen eine Regierung oder ein Parlament mit der Justiz auseinander setzen müssen.

Um eine unabhängige Justiz zu erhalten, muss diese natürlich ein eigenes Finanzbudget erhalten, unabhängig von den Justiz- oder Finanzministern. Erscheint logisch. Und die Ernennung von Richter darf natürlich nicht von denen vorgenommen werden, welche einmal von diesen Richtern verurteilt werden könnten. Natürlich müssten die höchsten Richterämter von den Wählern bestimmt werden. Und natürlich dürften sie keine politischen Ämter oder Funktionen ausgefüllt haben. Oder würde vor Gericht ein Gutachter als unbefangen angesehen werden, wenn dieser 30 Jahre für ein Unternehmen gearbeitet hat, gegen das er nun ein Gutachten erstellen soll?

So geht Gewaltenteilung. Und was den Einfluss des Wählers angeht, müssten natürlich Politiker, welche nicht tun, was sie dem Wähler vor der Wahl an Entscheidungen zugesagt haben, über ein Misstrauensvotum abgelöst werden können. Können, nicht müssen. Aber er muss seine Gründe transparent darlegen und den Wähler überzeugen.

Die Medien

Es gibt noch eine vierte Säule der Gewaltenteilung, die Medien. Im Moment ist diese keine separate Säule, da die öffentlich rechtlichen Medien durch die Parteien kontrolliert werden, während die privaten Medien zwar potentiell Kontrolle ausüben könnten, das aber nicht wirklich tun, weil die Ziele der Politik mit denen der privaten Beherrscher dieser Medienkonzerne übereinstimmen.

Demokratie ist aber nur dann möglich, wenn den Subjekten, welche Entscheidungen fällen sollen, die Informationen zur Verfügung stehen, um diese fällen zu können. Damit das aber nicht eintritt, werden die von den politischen Parteien kontrollierten Medien gestärkt, die politischen PR-Abteilungen der politischen Parteien, genannt politische Stiftungen, mit demnächst fast 1 Milliarde Steuergeldern ausgestattet, und den privaten Medien, so lange die Zielsetzung die gleiche ist, mit Subventionen geholfen, während freie Informationsverbreitung durch unkontrollierte Kanäle immer stärker behindert wird. Zunächst durch Propaganda, aber zunehmend auch durch gesetzliche Regelungen.

Die Verfassung

Kommen wir zur Grundlage der Gewaltenteilung und des Staates allgemein, die Verfassung. Bei der Gründung der Bundesrepublik Deutschland erhielten wir eine der besten, die Verfassung ersetzende gesetzliche Regelung durch das Grundgesetz. Gleichzeitig wurde uns versprochen, dass sich das deutsche Volk im Fall der Wiedervereinigung eine Verfassung geben darf. Dieses Versprechen wurde durch den Konsens der deutschen Parteienaristokratie gebrochen. Natürlich würde eine verfassungsgebende Versammlung vom Grundgesetz ausgehen, dieses in die moderne Zeit übersetzen und plötzlich würde man feststellen, dass sein Geist längst ausgehöhlt und zunichte gemacht wurde. Außerdem hätte die Gefahr bestanden, dass die in Jahrzehnten mühevoll ausgebaute Macht der Parteien in Gefahr geraten könnte.

Aber genau das ist der Grund, warum wir eine neue Verfassung benötigen. Und in dieser Verfassung muss dann auch festgelegt werden, dass Verstöße gegen sie durch entsprechende Regelungen im Strafrecht abgedeckt sind. Denn das hat die Parteienaristokratie “vergessen”. Egal wie sehr die Politik gegen das Grundgesetz verstößt, es hat keine strafrechtlichen Konsequenzen. Nicht nur, weil es keine unabhängige Justiz gibt, welche Anklage erheben würde, sondern auch, weil es an entsprechenden Regelungen im Strafrecht mangelt.

Thüringen

Kommen wir zurück zur Ministerpräsidentenwahl in Thüringen. Hier hat sich nun also das System des Parteienkonsens gegen die herrschenden Parteien selbst gerichtet. Ein frecher FDP-Landesverband mit einer winzigen Vertretung im Parlament nutzte die Stunde der Gunst und sicherte sich mit ausgegrenzten aber demokratische und fair gewählten Abgeordneten den Posten des Ministerpräsidenten. Wäre dieser tatsächlich nur der “Geschäftsführer”, welcher die Gesetze und Entscheidungen des Parlaments bestmöglich umsetzen soll, gäbe es überhaupt keinen Grund, sich Sorgen zu machen. Ebensowenig, wenn die Wähler die Möglichkeit hätten, eine Regierung über ein Volksbegehren auch außerhalb von Legislaturperioden abzuwählen. Aber was macht der Parteienkonsens? Er versucht durch die vorhandenen Druckmittel im Rahmen der Parteien, ein legal einwandfrei zustande gekommenes Ergebnis zu kippen.

Und so wird auch dieses Beispiel der Auswüchse dieser Parteien-Aristokratie bald vergessen sein, und der Wähler weiter in einer elitaristischen Scheindemokratie verwaltet werden, statt selbst gestalten zu dürfen.

Übrigens: Was ist einer der wichtigen Unterschiede zwischen einer Rätedemokratie oder einem imperativen Mandat und einer “Repräsentativen Demokratie” oder freien Mandat? In ersterer ist der Abgeordnete an die Entscheidungen der Wähler gebunden, und wird abberufen, wenn er sich dagegen ausspricht. In der repräsentativen Demokratie ist der Abgeordnete nur seinem “Gewissen” gegenüber rechenschaftspflichtig. Die Frage ist, ob sich das “freie Mandat”, insbesondere unter dem Eindruck der fehlenden Gewaltenteilung, tatsächlich im Sinne der Wähler bewährt hat. Oder ob es nicht Zeit wäre, dieses “freie Mandat” zu überdenken.

Reminiszenzen der Monarchie

Und wer über meinen Hinweis am Anfang, dass die Gewaltenteilung aus der Lehre der absolutistischen Monarchie entstanden war, gelacht hat, dem könnte das Lachen im Rachen stecken bleiben, wenn er nun liest, wie sich unsere Monarchin, Entschuldigung, Bundeskanzlerin Angela Merkel, in einer Pressekonferenz dafür aussprach (4), dass “die Wahl rückgängig gemacht” werden müsse . Wäre alles so gelaufen, wie es eigentlich im Parteienkonsens bzw. der modernen neuen Aristokratie vereinbart ist, wäre natürlich die Wahl vollkommen in Ordnung gewesen.

Es wird Zeit, die Monarchie und Macht der Aristokratie zu beenden.

Quellen:

  1. https://kenfm.de/standpunkte-%e2%80%a2-das-primat-der-politischen-parteien/
  2. https://www.youtube.com/watch?v=T5jCOEJx1eU&feature=youtu.be
  3. https://www.gewaltenteilung.de/
  4. https://www.tagesschau.de/inland/thueringen-kemmerich-merkel-101.html

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Danke an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung.

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Bildhinweis: Bildhinweis:  screenshot MDR 05.02.20

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