Der Bundes-Unrechtsstaat

Diesel-Mafia vor ein Tribunal.

Von Ulrich Gellermann.

Auf den Begriff “Unrechts-Staat” hatte die verblichene DDR ein Abo. Ganze Justiz- und Medien-Apparate wussten haargenau, warum die DDR ein Unrechts-Staat war. Denn die Gesetze in der DDR seien nur „Versatzstücke“ gewesen, die „bei Bedarf beiseite geschoben werden“ konnten, wenn sie „der Staatsführung […] oder sonstigen zur Entscheidung befugten Organen“ nicht passten. Da schau her. Vom DDR-Unrechtsstaat reden zumeist nur noch Historiker. Zumal in den Medien längst Russland das Unrechts-Erbe angetreten hat: Die New York Times brandmarkte Russland schon als „Unrechtsstaat“ und auch der Stern wusste, „Russland bleibt Unrechtsstaat“, weil der nach Recht und Gesetz verurteilte Michail Borissowitsch Chodorkowskinicht nicht mal eben freigesprochen wurde. – Pawlow lässt grüßen: Längst ist die Sowjetunion begraben, Russland ist kapitalistisch, aber das unersetzliche Feindbild wird jeden Tag neu übermalt.

Das Kraftfahrt-Bundesamt spricht von Millionen Dieselfahrzeugen, die von der deutschen Automobilindustrie in betrügerischer Absicht mit gefälschten Abgaswerten unter die Leute gebracht wurden. Die Leute: brave Deutsche, die immer ordentliche Kreuze auf ihre Wahlzettel gemalt hatten und an den Rechts-Staat glaubten. Der Paragraph 263 des Strafgesetzbuches kennt den Betrug: “Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird . . . ” Aber es wird nix. “Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.” Von der Bande sitzt keiner. Obwohl alle bekannt sind. Und die Verbrecher haben all die schönen Gesetze gebrochen: Betrogen, Urkunden gefälscht. Und da sie das gemeinsam gemacht haben, die Herren VW, Audi, Porsche, Daimler, BMW, haben sie nach Paragraph 129 StGB ziemlich eindeutig eine Bande gebildet, da käme noch was extra drauf. Und wenn es einen gescheiten Staatsanwalt gäbe, dann könnte dem auffallen, dass die Bande die Gesundheit der Bevölkerung mit giftigen Abgasen terrorisiert. Die Rede ist von über 8.000 frühzeitigen Todesfällen jährlich. Also müsste auch die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung untersucht und bestraft werden.

Hat jemand zufällig was von einem Staatsanwalt gehört, der tätig wurde? Oder gar von einem Richter? Anhaltendes Schweigen dröhnt durch das Land. Dabei wäre der Justizapparat sogar verpflichtet, sich die Verbrecher vorzuknöpfen. Denn das strenge deutsche Recht kennt den Begriff des “Offizialdelikt”. Als Offizialdelikt gilt eine Straftat, die von der Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgt werden muss. MUSS. Denn da gibt es den schönen Paragraphen 160 der Strafprozessordnung, und der hat schon in seiner Kapitelüberschrift die “Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung”. Und was fällt an Verbrechen unter diese Pflicht? Betrug natürlich, auch räuberischer Diebstahl, gefährliche Körperverletzung, schwerer Bandendiebstahl, Urkundenfälschung. – Zum Bundesjustizministerium gehört ausdrücklich auch der “Verbraucherschutz”. Wer lacht da? Und Heiko Maas, der Bundesjustizminister, hat jüngst sogar gesagt: „In der Praxis erspart die Musterklage viele umfangreiche Prozesse und schafft endlich mehr Augenhöhe zwischen Kunden und großen Konzernen.“ Das hat er nicht so gemeint, der Heiko. Oder hat jemand von dieser musterhaften Praxis gehört? Da werden doch lieber vorhandene Gesetze beiseite geschoben.

Es war tatsächlich der “Spiegel”, der über das Treffen berichtete: Eckart von Klaeden, CDU, Chef-Lobbyist der Daimler AG, zuvor Staatsminister im Bundeskanzleramt mit dem Präsidenten des Verbandes der Automobil-Industrie, traf sich mit Matthias Wissmann. Wissmann gehört auch zur CDU und war mal Verkehrsminister. Nach dem Treffen im Frühjahr 2015 wurde ein strengerer Abgastest bei Diesel gekippt. Bei VW muss man keine geheimen Treffen organisieren: Dort sitzt der deutsche Staat in der Gestalt des Landes Niedersachsen mit seinem Anteil von 20,2 Prozent – einer Sperrminorität, also einem Vetorecht in allen wichtigen Entscheidungen – mit am Vorstandstisch. Lange Zeit war Alexander Dobrindt Verkehrsminister. Der hätte einfach über das ihm unterstellte Kraftfahrtbundesamt die “Typgenehmigung” für die Betrugsdiesel annullieren können. Da wäre das Problem vom Tisch gewesen. Aber vom Tisch der Herrschaft wäre eben auch Dobrindt: Nie wieder Schützenkönig. Kein Job mehr bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen. Ein Schicksal ohne Dienstwagen droht.

Die ordentlichen Gerichte versagen den Bürgern ihren Beistand, obwohl die Gesetzeslage eindeutig ist. Gewählte Politiker kommen ihrem Auftrag nicht nach. Die Automobilkonzerne und ihre Helfer setzen fraglos die verfassungsmäßige Ordnung ausser Kraft. Für diesen Fall hält das Grundgesetz den Artikel 20 Absatz 4 bereit: Dort ist das Recht eines jeden Deutschen festgelegt, gegen jeden Widerstand zu leisten, der es unternimmt, die Verfassungsordnung zu beseitigen, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. Anders wird die Verfassung kaum zu retten sein. Das Land braucht ein Diesel-Tribunal. Damit der Unrechts-Staat nicht Recht bekommt.

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