Corona-Untersuchungsausschuss – Teil 46 oder 18.3 und 19.1 | Von Jochen Mitschka (Podcast)

Majestätsbeleidigung oder notwendige Prüfung?

Von Jochen Mitschka.

In der Corona-Ausschusssitzung Nr. 18 wurde das Thema behandelt “Gefährdung durch die Maßnahmen, Risiken durch die Behandlung” (1). Nach einer Pause ging es um die “technische Gefährlichkeit der Masken”. Nach Dr. med. Martin Hulpke-Wette und Manuel Döring kam als letzter Gast ein Fachmann für CO2 aus Österreich zu Wort, der sich seit 30 Jahren auf Gasmessungen spezialisiert hat.

Dr. Helmut Traindl, Ingenieur

Er hatte Messungen unter einer Maske vorgenommen und festgestellt, dass seine Messungen weitgehend mit Veröffentlichungen übereinstimmten, die schon 16 Jahre vor seinen Untersuchungen gemacht worden waren.

Da er auch als Sicherheitsfachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet, hat er dann die arbeitsschutzrechtlichen Grenzwerte mit den Messwerten verglichen. In den einschlägigen Verordnungen werden 0,5% als maximale Arbeitsplatzkonzentration im Tagesmittel, und 1,0% als Kurzzeitwert vorgegeben. Diese Werte wären größer gewesen, als die unter der Maske.

Dann hat er auf den Internetseiten der österreichischen Ministerien nach weiteren Grenzwerten für das giftige Gas CO2 gesucht. Dort fand er eine Studie, in der die Innenraumluft auf Grund des CO2-Gehaltes bewertet wurde. Vom deutschen Umweltbundesamt gibt es eine ähnliche Studie. Als Konsequenz der Studie werden Richtwerte empfohlen für Innenraumluft. Während die Arbeitsplatzgrenzwerte nur für Erwachsene gelten, sind diese empfohlenen Grenzwerte allgemein gültig, also auch für Kinder.

Die Empfehlung liege zwischen maximal 0,1 und 0,2% CO2 in der Raumluft. Als nicht mehr akzeptable Grenzwerte, nennen die Studien in Deutschland 0,2% und in Österreich 0,5%.

Dr. Traindl erklärte dann auf Nachfrage, dass er unter der Maske 4-5% CO2 gemessen hätte. Bei zwei weiteren Versuchen mit anderen Probanden habe er zwischen 3 und 4% gemessen. Allerdings sind das unverdünnte Werte, die nicht aussagen, wie viel schlussendlich eingeatmet werde. Dafür reiche seine Ausrüstung nicht aus. Deshalb, so erklärte er, hat er geprüft, ob Symptome feststellbar waren.

In zwei Studien werden die üblichen Symptome erwähnt: Kopfschmerzen, Atemnot, Schwindel, Müdigkeit. Und genau diese Symptome, so Dr. Traindl, hörte er immer wieder von Menschen, welche gezwungen waren, die Maske über einen längeren Zeitraum zu tragen.

Dr. Wodarg wies dann darauf hin, dass im Bereich des Schnorchel-Tauchens schon länger über die Rückatmung von CO2 nachgedacht werde. Durch den Schnorchel werde der natürliche Totraum circa verdoppelt. Nach der Verbreitung von Ganzgesichtschnorchelmasken wären Todesfälle aufgetreten. Als Todesursache wurde die Rückatmung von CO2, das sich in den Masken anreichert, angenommen.

Er wies dann darauf hin, dass es bei Kindern noch einmal ganz andere Bedingungen gebe. Kinder haben im Verhältnis zur Körpergröße einen viel größeren Kopf. Und im Gehirn findet eine große Aktivität statt. Diese Aktivität benötigt besonders viel Sauerstoff. “… wenn wir dem den Sauerstoff wegnehmen und in seiner Funktion und Aktivität für Stunden am Tag blockieren und schädigen, dann entstehen da Schäden, die kein Mensch von uns beurteilen kann.” Wenn man aber den Grundsatz ernst nehme, dass ein Arzt nur Dinge verordnen darf, die mehr nutzen als schaden, dann müsse man den Kindern sofort die Maske wegnehmen. Es gäbe keine Evidenz für den Nutzen, wenn Kinder Masken tragen, aber eine große Evidenz, dass sie schaden. Seiner Meinung nach begehen jene, die das jetzt zu verantworten haben, aktive Körperverletzung.

Dabei gehe es eben nicht nur um die psychischen Erkrankungen, sondern auch um die Rückatmung von CO2 und seine Folgen. Studien, die jetzt zur Unterstützung der Politiker feststellen sollen, dass die Masken unbedenklich für Kinder sind, würden vermutlich ohne eine Prüfung durch Ethikkommissionen erfolgen. Denn er könne sich nicht vorstellen, dass eine solche Kommission zulassen würde, dass in Kauf genommen wird, dass Kinder geschädigt werden.

Der Nutzen der Maßnahme, Maskenpflicht für Kinder, wäre nicht bewiesen, deshalb wäre es absurd und unverantwortlich, eine solche Maßnahme, die höchstwahrscheinlich negative Folgen für die Kinder hat, vorzuschreiben. Es wäre gar nicht notwendig den Beweis des Schadens anzutreten, weil schon der Versuch einer Beweisführung den Schaden der Kinder in Kauf nehme.

Dr. Traindl berichtete dann, dass in einer internen Mitteilung des österreichischen Ministeriums, zusätzlich zu den Behauptungen, dass die Messungen nicht plausibel wären, am Ende doch empfohlen werde, ab und zu die Maske abzunehmen und tief durchzuatmen.

Dr. Wodarg erklärte, das für einen Arzt der Richter sein Patient sei, und nicht der Präsident der Ärztekammer, welcher wie Dr. Traindl berichtete, Disziplinarverfahren gegen Ärzte beginnt, wenn sie sich nicht den offiziellen Vorschriften unterwerfen wollen. Wenn die Ärztekammer einem Arzt erklärt, er hätte ein Maskenattest leichtfertig ausgestellt, müsste man sie fragen, wo denn der Beweis ist, dass das Maskentragen unschädlich ist, und ob sie die Maßnahme nicht leichtfertig unterstützen.

Dr. Wodarg erklärte, dass es genügend Beispiele in der Geschichte gebe, in denen Ärzte ihren Patienten Schaden zufügten, weil sie gehorsam sein wollten. Ärzte haben Menschen sterilisiert, weil ihnen von der Politik aufgeben wurde, das zu tun. Ärzte haben psychisch Kranke einer Vernichtungsmaschine ausgeliefert, auch in Deutschland, weil ihnen das aufgetragen wurde. Sie haben ihre Patienten nicht geschützt, sondern sie ausgeliefert.

Das hat bei den Ärztekammern zu einer Aufarbeitung geführt, und sie hatten gesagt, so etwas solle nie wieder vorkommen. “Was wir jetzt erleben, geht wieder in diese Richtung”.

Dr. Wodarg appellierte dann an jene, welche sich aktiv an der Aufarbeitung der Verbrechen der Ärzte in der Nazizeit beteiligt hatten, sich zu Wort zu melden. Wo wäre denn die Aufarbeitung, wo die kritische Haltung der Ärzteschaft jetzt?

Viviane Fischer war der Meinung, dass die Regierung keine Beweise für eine positive Risiko-Nutzen-Abwägung der Maßnahmen vorlegen könne, und man nun eben selbst Untersuchungen machen müsse, die “schwarz auf weiß” bewiesen, ob die Maßnahmen der Regierung nützlich oder schädlich sind.

Als nächstes folgt nun der Beginn der Zusammenfassung von Sitzung 19, die den Titel trägt: “Risiken durch die Behandlung / Interna aus den Schulen” und am 6. Oktober 2020 stattfand.

“Risiken durch die Behandlung / Interna aus den Schulen” (2)

Zu Beginn wurde eine Lehrerin angehört, die aus ihrer Praxis in der Schule berichtete. Diese Lehrerin ist dem Ausschuss bekannt, aber gegenüber der Öffentlichkeit wollte sie anonym bleiben. Daher wurde ihr Gesicht im Video nicht gezeigt.

Die Zeugin begann mit einer chronologischen Erklärung, dass zum Beginn des neuen Schuljahres die Auflage verordnet wurde, dass die Schüler auch im Unterricht die Maske tragen müssen. Der Direktor ihrer Schule sei sich bewusst, dass diese Maßnahme nicht “gesundheitsförderlich” ist. Deshalb hätte er es den Schülern freigestellt, das Schulgelände zu verlassen, um eine Zeit auch ohne Maske zu verbringen. So war es den Lehrern möglich, in der ersten Woche der Maskenpflicht, diese Verpflichtung zum ununterbrochenen Maskentragen immer wieder zu unterbrechen.

Sie stellte fest, dass die Schüler dankbar waren gegenüber Lehrern, die mit ihnen Zeit draußen an der “frischen Luft” und ohne Maske verbrachten. Jedoch gab es Schüler, die auch im Freien die Maske aufbehalten wollten. Insofern ist die Schülerschaft gespalten in solche, die Angst haben und andere, die akut nur an ihre Luftnot denken.

Der Schuldirektor hatte den Lehrern Spielräume gegeben, außerhalb des Schulgeländes auf die Maske zu verzichten. Außerdem hatte er auf die Gesundheitsgefahren hingewiesen. Allerdings kam von Seiten der Lehrer Kritik an der liberalen Haltung des Direktors, und der Druck, zum Beispiel auch im Lehrerzimmer unbedingt eine Maske zu tragen.

Als Lehrer stehe man zwischen Menschen, die voller, aber unterschiedlicher Ängste sind. Da wären diejenigen, die Angst vor dem Virus, und andere, die Angst vor dem Tragen der Maske haben.

Auf Nachfrage erklärte die Lehrerin, dass sich im Verhalten der Kinder Einiges gravierend geändert hätte. Sie fand es schockierend, dass man von ihr verlangte, als Klassenlehrerin eine neue Klasse mit Maske zu begrüßen, und zu den Schülern eine Beziehung aufzubauen. “Es ist kaum zu erkennen, ob ein Schüler gut drauf ist oder schlecht, ob er mich versteht, ob er mich nicht versteht.” Sie erkenne nicht, wie der Wissensstand ist, ob Verständnis für das Thema vorhanden ist, oder nicht.

“Der Unterricht, den ich jetzt halte bedeutet, dass ich einseitig einen Vortrag halte, da jede Frage, die von einem Schüler kommt, sehr, sehr schwer verständlich ist, durch die Maske ist die Stimme ja noch leiser (…) es ist eine schwierige Kommunikation für mich als Lehrer mit den Schülern.”

Sie beobachte auch immer wieder, wie Schüler kurz die Maske nach unten ziehen, um in der Kommunikation der Schüler untereinander auch mit nonverbaler Kommunikation zu agieren.

Normalerweise, so fuhr sie fort, genüge ein kurzer Blick in die Reihen der bis zu 30 Schüler ihrer Klasse, um zu sehen, ob die Schüler den Stoff verstanden oder nicht. Aber mit der Maske wäre das unmöglich geworden. Die pädagogische Arbeit sei stark eingeschränkt und die emotionale Beziehung ebenfalls stark begrenzt. Man könne als Lehrer nicht mehr erkennen, wie ein Schüler auf den Lehrer und seine Aktionen reagiert. Man erkenne nur noch, wenn ein Schüler weint. Sie unterrichte Schüler von der 5. bis 12. Klasse.

Auf Nachfrage, wie viele der 80 Lehrer eher Maskenbefürworter wären, berichtete sie von einem Treffen VOR Beginn der Maskenpflicht. Diese fand in einer Turnhalle mit einem Abstand der Lehrer zueinander von jeweils über einem Meter statt. Obwohl die zweistündige Konferenz nach Angabe des Direktors ohne Maske abgehalten werden konnte, hatten vier Kollegen die Maske die ganze Zeit über aufbehalten.

Extreme Angst hätte wohl nur eine Handvoll von Lehrern, aber knapp die Mehrheit der Lehrer würde wohl die Meinung vertreten, dass Maskentragen korrekt sei, war die Ansicht der Zeugin. Wie die Gesellschaft wäre also auch die Lehrerschaft gespalten. Andererseits glaubt sie, dass die Mehrheit der Lehrer die Möglichkeit nutze, an ihrem Lehrerarbeitsplatz die Maske abzunehmen.

Sie berichtete von einer Sportlehrerin, die erklärte, dass ihr schon mehrmals mit der Maske schwarz vor Augen wurde, und dass sie nicht verstehen könne, wenn man behauptet, dass die Maskenpflicht keinen Einfluss auf die Sauerstoffversorgung habe.

Auf die Frage von Viviane Fischer zu Kindern mit Attest antwortete die Lehrerin, dass ein einziger Schüler mit Attest an ihrer Schule wäre, und sie ihn noch nicht gesehen hat. Sie befürchtete, dass ein Teenager sich nicht trauen würde, aus der “Peergroup” auszubrechen und keine Maske zu tragen, selbst wenn er oder sie ein Maskenbefreiungsattest hätte. Die Angst, Außenseiter zu sein, ist nach ihrer Ansicht zu groß. Das wäre wohl auch der Grund, warum viele Eltern sehr zurückhaltend sind, und sich nicht gegen die Maskenpflicht äußern.

Die Lehrerin erklärte, dass zum Zeitpunkt des Interviews im Jahr 2020 die Art der Maske unbeachtet bliebe, und dass einige Eltern versuchten, ihren Kindern besonders dünne Masken mitzugeben. Auch bemängelte sie, dass die Hygienemaßnahmen, die bei der Nutzung von Masken zu beachten sind, in der Praxis keine Rolle spielen würden.

Dr. Wodarg bestätigte, dass eine Maske, die sieben Stunden am Stück getragen wird, leicht zu einer Bakterienschleuder werden kann, und damit das Erkrankungsrisiko erhöht. Besonders gefährlich wären unhygienische Masken für Allergiker.

Er wies darauf hin, dass die Schulärzte bzw. die Gesundheitsämter auch eine Vorsorgepflicht gegenüber den Kindern haben. Diese beziehe sich nicht nur auf Corona, sondern auch auf andere Erkrankungen, einschließlich psychischer Störungen. Eigentlich müssten die Gesundheitsämter die Schulärzte jetzt in die Schule schicken, um dafür zu sorgen, dass Kinder, die ein besonderes Risiko durch das Maskentragen erleiden, von der Maske befreit werden. Das wäre eine Art “betriebsärztliche Verantwortung”, welche die Schulärzte eigentlich erfüllen müssten.

Dr. Wodarg fragte, warum die Ärztekammern keine Foren organisieren, in denen Ärzte mit unterschiedlicher Meinung zur Maskenpflicht für Kinder das Thema diskutieren können. Es gäbe auch keinerlei Nachforschung, wie die Erfahrung der Kinderärzte in der Fläche mit den neuen Auflagen ist. Die Fachgesellschaften und Ärztekammern würden der Aufgabe nicht nachkommen, die Diskussion über Vorteile und Risiken der Maskenauflagen zu führen, damit Ärzte sich eine Meinung bilden können.

Er erklärte, dass er von einem einzigen Kinderarzt in Bayern gehört hätte, dass Masken für Kinder gut wären. Die anderen würden schweigen, und einige wenige sich negativ äußern.

Dr. Hoffmann wandte sich dann an die Schulleitungen, in dem Fall, dass Maskenpflicht für Schulen oder den Unterricht nicht in den Länder-Verordnungen vorgesehen sind: “Liebe Lehrerschaft. Wenn ihr dann der Meinung seid, entgegen den gesetzlichen Vorgaben, in eurem Klassenzimmer, auf Grund eurer pädagogischen Autorität, eine Maskenpflicht im Unterricht durchsetzen zu können, und Schüler sich daran halten, und dann wie in diesem Fall jemand umkippt und einen Schaden dadurch erleidet, dann seid ihr dran!” Es gehe dann um “Körperverletzung im Amt”. Wenn ein Lehrer Angst hat, soll er sich lieber vom Präsenzunterricht freistellen lassen.

Dr. Wodarg wies darauf hin, dass man in Bayern über 20.000 Lehrer getestet hätte, und dabei nur 22 positive Testergebnisse gefunden hat. Das entspricht 0,1% und selbst wenn die Tests kaum falsch positive Ergebnisse lieferten, kann man daraus erkennen, dass es kein Risiko für die Lehrer gibt. Wenn Lehrer trotzdem Angst haben, sollte man sich um diese kümmern, nicht aber deshalb alle Schüler unter die Maske zwingen. Er wies darauf hin, dass Gehorsam gegenüber der Obrigkeit nicht die Fürsorgepflicht ersetzt, welche die Lehrer trifft.

Dr. Hoffmann machte dann noch einmal deutlich, dass ein Lehrer, der lebensrettende Maßnahmen wie die Mund-Nasen-Beatmung unterlässt, weil er Angst vor einer Infektion hat … “der wandert ein, wenn das Kind stirbt, wandert er wegen Totschlag durch Unterlassen ein”. Durch die Garantenstellung sei das nicht mehr einfach “unterlassene Hilfeleistung”.

Er berichtete dann von einer BGH-Entscheidung, die einem Sportlehrer, welcher keine Laienreanimation vornahm, weil der Schuldirektor aus Infektionsschutzgründen den Kontakt mit den Schülern verboten hatte, sondern auf den Notarzt wartete, eine Beweislastumkehr auflud, und er nachweisen muss, dass das nun dauerhaft behinderte Kind, NICHT durch die Unterlassung der Maßnahme behindert wurde.

Er wies auf den Widerspruch hin, dass die Infektionsschutzmaßnahmen ja nur zum Lebens- und Gesundheitsschutz dienen, aber wenn ein Kind blau anlaufend vor dem Lehrer liegt, sollte der nicht aktiv werden.

Dann wurde über Befreiungsatteste diskutiert. Dr. Wodarg wies darauf hin, dass Ärzte natürlich den wissenschaftlichen Stand bei Attesten berücksichtigen müssen. Aber für das dauerhafte Tragen von Masken bei Kindern gäbe es keinen wissenschaftlichen Stand. Und es wäre unverantwortlich, wenn ein Arzt bei Auftreten von Beschwerden kein Attest ausstellen würde.

Es wäre auch unverantwortlich, dass die Politik keinerlei Interesse daran zeige, eine Untersuchung zu unterstützen, welche durch einen Kinderarzt angeregt wurde, um eine wissenschaftliche Basis für die Anordnung des Tragens von Masken zu erhalten. Die Landesregierungen würden fahrlässig massenhafte Körperverletzungen begehen, und er wäre froh, wenn es endlich Gerichtsverfahren gegen Verweigerer geben würde, in denen eine Beweisaufnahme erfolgten müsste, in der die Verantwortlichen für die Anordnungen nachweisen müssen, dass die Maskenpflicht für Kinder unschädlich ist.

Dr. Hoffmann erklärte: “Man muss sich vergegenwärtigen, dass wir zum allerersten Mal in der Nachkriegsgeschichte an einem Punkt sind, wo Regierungen rechtlich geregelt haben, was medizinisch indiziert ist, was medizinisch sinnvoll ist, und was medizinisch nicht sinnvoll ist.” Das wäre etwas vollkommen Neues, ganz anders als die Erstattungsregeln von Krankenkassen. Der Staat würde sagen, dass der Mund-Nasen-Schutz medizinisch zwingend geboten ist.

Dr. Wodarg antwortete, dass es Gehorsamkeitsprüfungen wären, die mit gesundheitlichem Schutz nichts zu tun hätten. Und es wäre verbrecherisch, Hinweisen, dass die Anordnung gesundheitliche Schäden verursachen kann, nicht durch Studien nachzugehen.

Er berichtete dann aus seiner Praxis, dass die Gesundheitsämter einschreiten, wenn Lehrer bemängeln, dass ein Fotokopierer schädliche Gase ausdünstet, wenn Möbel angeblich Formaldehyd ausdünsten, oder Böden seltsam riechen. Sie würden dann Messungen vornehmen. Er hätte als Amtsarzt schon eine Schule schließen müssen, weil unter einer Fußleiste Schimmelpilz gefunden wurde. Aber bei der Maskenpflicht hätte sich seltsamerweise niemand die Mühe gemacht, Messungen anzuordnen, um die Auswirkungen auf die Gesundheit von Kindern zu prüfen.

Es gäbe auch keine Mitarbeiter der Gesundheitsämter, welche den Lehrern oder Schüler entsprechende Ausbildungen geben, wie mit Masken umzugehen ist, oder welche prüfen, ob es Kinder gibt, für die das Maskentragen aus gesundheitlichen Gründen nicht angezeigt ist. Das wäre nicht die Aufgabe der Eltern, sondern eine öffentliche Aufgabe.

Wie geht es weiter?

Im zweiten Teil der Corona-Ausschusssitzung wurde ein Gespräch mit Dr. Claus Köhnlein geführt. Die Zusammenfassung folgt in der nächsten Woche.

Quellen:

  1. https://youtu.be/6qGAnh3IXrI
  2. https://youtu.be/CCKv54cgz4U

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Danke an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung des Beitrags.

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Bildquelle: © OvalMedia

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