Corona-Untersuchungsausschuss – Teil 44 oder 17.3 | Von Jochen Mitschka (Podcast)

Majestätsbeleidigung oder notwendige Prüfung?

Von Jochen Mitschka.

In der Corona-Ausschusssitzung Nr. 17 wurde das Thema behandelt “Die Volkswirtschaft im Griff der Pandemie“. Nach dem Reisejournalisten Oliver Gaebe kam der Menschenrechtler Volker Reusing, und schließlich im zweiten Teil der Zusammenfassung Prof. Sucharit Bhakdi zu Wort, gefolgt von Paul Schreyer.

Paul Schreyer

Paul Schreyer wies dann in den weiteren Gesprächen darauf hin, dass nicht nur die Bundesregierung Geld an die großen Medien verteilt, sondern dass auch die großen Internetfirmen wie Google großzügige Budgets haben, aus denen Sie “zum Erhalt der Meinungsvielfalt” Gelder an die “Qualitätsmedien” verteilen. Man müsse sich fragen, warum Sie das wohl tun. Ähnliches könne man auch bei der Gates-Stiftung beobachten.

Wenn solche große Summen regelmäßig fließen, müsse man davon ausgehen, dass “man sich annähert, dass man sich gut versteht“. Es würde ein gemeinsames Interesse erzeugt werden.

Viviane Fischer fragte dann Paul Schreyer, wie denn in den Übungen das Ende der Pandemie mit vielen Millionen Toten durchgespielt wurde. Daraufhin erklärte der Befragte, dass es sich um das gleiche Ergebnis handeln würde, wie man bei Corona sehe. Es wurde behauptet, dass die Pandemie erst beendet ist, wenn es einen Impfstoff geben würde. Und in den Übungen wurde immer wieder betont, dass die Impfstoffentwicklung beschleunigt werden müsse.

Übereinstimmend mit den seit Jahren vertretenen Forderungen von Bill Gates, wäre das Ergebnis der Übung 201 gewesen, dass Impfstoffentwicklungen nicht mehr Jahre, sondern nur noch Monate dauern dürfen. Und es wurde darauf hingewiesen, dass die RNA-Impfstoffe stark gefördert und der Standard werden sollen. Bill Gates habe diese RNA-Behandlung seit ca. 2017 zum Thema gemacht.

In der Diskussion wurde dann festgestellt, dass die Übungen immer von sehr engen Voraussetzungen, einem Erreger, ausgegangen waren. Dr. Hoffmann warf ein, dass die Fokussierung auf Impfungen wenig zielführend wäre, weil Pandemien könnten auf ganz unterschiedlichen Ursachen beruhen, auch auf solchen, gegen die Impfungen schlichtweg nutzlos sind.

Paul Schreyer wies dann darauf hin, dass die Regierung nicht nach den eigentlich sorgfältig erarbeiteten Pandemieplänen Deutschlands vorgegangen wäre, sondern auf den Druck der internationalen Medien reagiert hätte, und so quasi Entscheidungen neben den ursprünglich sorgfältig durch Fachleute ausdiskutierten Plänen gefällt hätte.

Die Übungen, so Schreyer, wären immer abgebrochen worden, ohne dass die Pandemie endgültig besiegt worden wäre. Dadurch wurden die Teilnehmer in eine Art Angst versetzt, weil sie mit dem Gedanken nach Hause geschickt wurden, dass Millionen Menschen, wenn nicht der größte Teil der Weltbevölkerung nun sterben müssten, wenn nicht rechtzeitig ein Impfstoff zur Verfügung gestellt wird.

Die Übungen waren immer bemüht gewesen, die Öffentlichkeit zu überzeugen, damit die Ziele dieser Pandemieplanungen akzeptiert werden. Paul Schreyer erläuterte, wie die Medienberichterstattung erfolgte, und als Zusammenfassung wurde diskutiert, wie das Ziel der Pandemieübungen und der folgenden Berichterstattung war. Nämlich zu erklären, dass im Fall einer Pandemie nur eine Lösung existieren würde: Lockdown, Impfstoffentwicklung und Impfung.

Paul Schreyer erklärte, dass keinerlei Alternativen diskutiert wurden. Einzige Lösung einer Pandemie, so die Übungen, wäre die Impfstoffenwicklung, -Produktion und dann die Impfung, und die traditionellen Quarantänemaßnahmen, ohne aber ausdrücklich von einem “Lockdown” zu sprechen, auch wenn verschiedene Maßnahmen in dieser Richtung besprochen wurden.

Und so erklärte sich, warum ganz viele Dinge, welche für die Corona-Krise prägend waren, schon im Januar 2020 fertig waren und durch die Medien verbreitet wurden. Wissenschaftliche Veröffentlichungen, darauf wies Prof. Schwab hin, wurden zum Beispiel am 21. Januar eingereicht, am 22. Januar akzeptiert und am 23. Januar veröffentlicht.

Was mich noch in der Zeitachse erstaunt,” so Prof. Schwab weiter, “ist, dass die WHO im Oktober 2019 ein 91-seitiges Papier veröffentlicht hat, zur Influenza-Bekämpfung, und ganz spannend ist, dass in diesem Papier fast allen Maßnahmen, die man heute zur Eindämmung von Covid-19 ergreift, geringe bis gar keine Wirkung beigelegt wurde.” 

Deshalb, so Dr. Hoffmann, hätte man wohl immer wieder darauf hingewiesen, dass Corona eben nicht wie Influenza zu behandeln wäre und angeblich ganz eigenen Gesetzmäßigkeiten folgen würde.

Viviane Fischer wies dann darauf hin, dass es keine Akten zu den Entscheidungen der Krise in Bayern geben würde, und auch sonst gäbe es keine Transparenz über die Entscheidungsfindung der Regierenden. “Die Sachen spielen sich eigentlich alle im Verborgenen ab“. Gleichzeitig aber gäbe es diese Planspiele, die in der Öffentlichkeit stattfinden, für denjenigen, der es sehen will. Aber wenn dann der Fall in der Realität eintrete, gäbe es keine Öffentlichkeit zu den Entscheidungen.

Corona-Ausschuss-Sitzung Nr. 18 mit dem Titel “Gefährdung durch die Maßnahmen, Risiken durch die Behandlung“. (2)

Zum Beginn der 18. Sitzung aus Oktober 2020 verwies Viviane Fischer auf einen Artikel in der Wochenzeitung DIE ZEIT, in dem ein Streitgespräch zwischen dem Berliner Innensenator und dem Grünen Politiker Sieber, und anderen Dissidenten, welche bereits im Ausschuss angehört worden waren. Und, so Fischer, es wäre bemerkenswert, dass die Argumente hinsichtlich der Demonstrationen tatsächlich ausgetauscht wurden. Außerdem gäbe es Pläne, ein erstes Mal ein Auftreten von Prof. Bhakdi im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu erlauben. Und man könne das vielleicht werten als langsames Auftauen der Fronten.

Dr. Füllmich argumentierte, dass man schließen könne, dass einzelne Politiker langsam beginnen zu zweifeln, ob die Berater, auf die sie bisher ausschließlich gehört haben, welche ohne Ausnahme auf Regierungslinie liegen, sie richtig beraten haben. Das Problem wäre, dass die Politiker sich eingestehen müssten, “aufs Kreuz gelegt” worden zu sein, was schwierig wäre.

Dann verwies er auf einen wissenschaftlichen Artikel des ehemaligen Vizepräsidenten und Forschungsleiters eines der größten Pharmaunternehmens der Welt, von Pfizer, der in einem aufsehenerregenden Artikel über “Lügen, verdammte Lügen und Gesundheitsstatistiken, die tödliche Gefahr von falsch Positiven” im September 2020 erklärte, dass es nie eine wirkliche Pandemie gab. Tatsächlich würde es sich um eine “PCR-Test-Pandemie” handeln.

Dann diskutierte der Ausschuss über die Folgen der Maßnahmen in der Justiz. Die Richter wären verunsichert, teilweise würde man Gerichtsentscheidungen lesen, welche man eher in Uganda erwarten würde. Dabei wurde die Forderung nach Diagnose in einem Mund- und Nasenschutz-Attest erwähnt, wodurch darauf angespielt wurde, dass damit die ärztliche Schweigepflicht ausgehebelt wird, indem der Patient gezwungen wird, seine Erkrankung öffentlich zu machen.

Dr. Füllmich wies darauf hin, dass der Ausschuss immer wieder von Experten bestätigt erhalten hätte, dass der PCR-Test nicht zur Feststellung einer Diagnose geeignet ist. Dies würde auch in jedem Gericht dann dazu führen, dass die gleiche Feststellung getroffen wird, wenn es überhaupt zu einem Gerichtsverfahren dazu kommt. Außerdem wäre der Drosten-Test auf 45 Zyklen eingestellt, obwohl alles über 35 Zyklen als zutiefst unwissenschaftlich bezeichnet wird.

Deshalb gibt es Stimmen, die erklären, dass die meisten Positivtests falsch sind. Wenn dann die Mortalitätsdaten denen einer normalen Grippe entsprechen, so Füllmich, würde klar werden, dass man “verarscht” wurde. Und das werde man in einem Gerichtsverfahren beweisen können, wenn denn ein solches Verfahren zugelassen werde.

Dr. Füllmich wies darauf hin, dass Prof. Drosten noch 2014 in der Wirtschaftswoche zu MERS erklärt hatte, dass PCR-Tests nicht zur Diagnose einer Erkrankung geeignet wären, während er nun das Gegenteil behaupte. Mit solchen Menschen, die bewusst falsche Tatsachenbehauptungen in die Welt setzen, könne man dann eben nur über Gerichtsverfahren diskutieren.

Dr. Hoffmann warf ein, dass die Gerichte noch nicht flächendeckend ermutigende Urteile fällen. Aber, so erklärte er aus seiner anwaltlichen Tätigkeit, die nun zunehmend in Verbindung mit Corona stehen würde, komme es in den allermeisten Fällen gar nicht zu einer gerichtlichen Entscheidung, weil die Ordnungsämter und Staatsanwaltschaften meist “einknicken” und es gar nicht auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen. Es scheint eine deutliche Tendenz zu bestehen, gerichtliche Entscheidungen zu vermeiden, wohlwissend, dass dies leicht zu einer grundsätzlichen Abrechnung mit den Maßnahmen führen könnte, führte er aus.

Die Einzelfälle, in denen es doch zu breit berichteten Gerichtsverfahren gekommen wäre, betreffen dann Vorgänge, in denen sich der Staat bzw. die Vertreter der Justiz sicher waren, dass es zu positiven Urteilen kommen würde.

Herr Hoffmann erklärte dann: “Wenn wir es hier wirklich mit einer ganz schweren, gefährlichen Pandemie zu tun haben, dann macht der Staat zu deren Abwehr einen verdammt schlechten Job. (…) Test- und Quarantäne-Entscheidungen werden angeordnet, (…) dann steht in der Entscheidung drin ‘Sie hatten Kontakt mit einer Sars-COV-2 infizierten Person’. Punkt, mehr nicht. Mit wem, wann wo, vollkommen egal.” Woher wissen sie denn, den “Richtigen” erwischt zu haben, fragte er.

Dr. Füllmich berichtete dann aus seiner anwaltlichen Praxis, wie willkürlich Bußgelder und deren Verfolgung von den Behörden verhängt bzw. durchgesetzt werden.

Dann erklärte er, dass seine Kanzlei viele Anfragen erhalten würden, wann es denn nun gerichtlich weitergehen würde, weil ihnen “die Luft ausgehen würde“. Alle Fakten, die durch den Corona-Ausschuss offenbar wurden, welche auch durch Beweisaufnahmeverfahren vor Gericht bestätigt werden könnten, würden allen Rechtsanwaltskollegen zur Verfügung stehen. Es müssten sich nur ausreichend Rechtsanwälte zur Verfügung stellen, die solche Verfahren führen wollen.

Niemand aus dem Ausschuss, so erklärte er, hätte bisher “eine Mark” an der Arbeit des Corona-Ausschusses verdient. Sie würden die Arbeit verfolgen, weil sie glaubten, dass die Sammelklage in den USA, welche er immer wieder erklärt hatte, erst dann zu einer Einnahme führen würde, falls sie erfolgreich wäre, und Zahlungen fließen würden. Dann gäbe es ein 10%iges Erfolgshonorar, welche sich dann alle beteiligten Rechtsanwälte teilen würden.

Mit dieser Sammelklage in den USA, welche er als das beste Mittel ansieht, Klarheit zu schaffen, soll gegen die Leute vorgegangen werden, welche man erkennen würde, weil sie die Dümmsten von allen zu sein scheinen, und sich weit “aus dem Fenster gelehnt haben“. Später nannte er die Namen Wiehler, Drosten und Tedros Adhanom von der WHO. Und das Ergebnis der Beweisaufnahme in einem solchen Gerichtsverfahren, und das Ergebnis eines Urteils, könne dann auch von deutschen Gerichten nicht mehr ignoriert werden.

Viviane Fischer erklärte, dass der Ausschuss einen Zwischenstatus festgestellt und dokumentiert hätte. Sie berichtete dann, dass viele Menschen sich an den Ausschuss gewandt hätten, weil sie zum Beispiel aus formalen Gründen Unterstützungszahlungen zurückzahlen sollten, es aber einfach nicht können. Sie hätte verschiedene Schreiben an Ämter verfasst, die dann dazu geführt hätten, dass man erst gar nicht den Klageweg beschreiten musste, weil diese ihre Forderungen zurückzogen, die vorher über Monate ein großes Problem waren.

Sie sieht die Aufgabe der Rechtsanwälte auch darin, durch Klagen den Dialog über die Maßnahmen und Entscheidungen zu erzwingen, da dieser Dialog derzeit verweigert würde. Aber die Menschen müssten sich auch wehren wollen, denn nur wenn die Anzahl der Menschen, die das tun, groß genug ist, werden die Regierungen nicht mehr an den Forderungen vorbei gehen können.

Dr. Füllmich erklärte dann, dass der Ausschuss die Rechtsanwaltskollegen, welche in Corona-Schadenersatzforderungen gegen den Staat aktiv sind, unterstütze  … “Weil wir es können, weil wir hier die Informationen haben“. Der Ausschuss wird allen Kollegen, auch im Ausland, die vorliegenden Informationen zur Verfügung stellen. Dabei geht es um die Expertenmeinungen, Gutachten, gesammelten Informationen. Daran wird sich niemand bereichern. Dem Ausschuss ging es darum, “einen politischen Hammer kreisen zu lassen, (…) damit politisch genau das passiert, was eigentlich schon lange hätte passieren müssen, (…) alle Maßnahmen müssen aufgehoben werden.

Dr. Hoffmann fügte dann hinzu, wie Eltern von chronisch kranken Kindern mit Atemwegserkrankungen, die jederzeit zu einem Atemstillstand führen können, zu ihm kamen und vor Verzweiflung geweint hätten, weil sie nicht wussten, was sie machen sollten. Und so bekam er im Hygieneplan einer Schule zu lesen, dass es den Lehrern aus “infektionsschutzrechtlichen Gründen“, frei gestellt ist, Kindern bestimmten Wiederbelebungsmaßnahmen nicht zuzuführen.

Er sprach über Suiziden von Menschen, die ihre Existenz auf Grund der Corona-Maßnahmen verloren hatten, von der Angst der Mütter, die nicht wissen, was mit den Kindern in der Schule passiert.

Dr. Füllmich vertrat die Meinung, dass im Rahmen der Corona-Maßnahmen Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen werden, von denen man zuletzt aus den Nürnberger Prozessen gehört hat.

Viviane Fischer berichtete, dass der Ausschuss eine kleine Online-Nachrichten-Seite organisiert hätte, welche die neuesten Informationen zum Thema Corona aus allen Ländern zusammenfasst.

Dann wurde Prof. Martin Schwab begrüßt, mit dem über die Entscheidung eines Münchner Gerichts diskutiert wurde, bei dem es um Schadenersatzforderungen eines Gastwirtes in Höhe von einer Million Euro ging, die er von seiner Betriebsschließungsversicherung gefordert hatte.

Prof. Martin Schwab

Ein Gastwirt hatte seine Betriebsschließungsversicherung in Anspruch genommen. Die nachgewiesenen Einnahmeausfälle betrugen mehr als eine Million Euro. Die Versicherung hatte erklärt, dass dieses Risiko aber nicht abgedeckt wäre. Dabei ging es um die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, also um das “Kleingedruckte“.

Ein Artikel der AGB besagte, dass eine Deckung bei behördlichen Maßnahmen auf Grund des Infektionsschutzgesetzes bestehen würde. Dann wurde aber spezifiziert auf eine Reihe von Krankheitserregern.  Verwiesen wurde auf das Infektionsschutzgesetz in einer Fassung aus dem Jahr 2000.

Das Gericht hat diese Liste dann mit dem aktuellen Infektionsschutzgesetz abgeglichen, und dabei festgestellt, dass in dem Vertrag nicht alle Erreger aufgeführt wurden, die im Gesetz genannt wurden.

Dann gab es, wie üblich, einen dritten Paragraphen, der Risikoausschlüsse betraf. Die Versicherung wurde abgeschlossen am 4. März 2020. Die AGB basierte also auf alten Daten.

Das Landgericht München hat der Klage des Gastwirtes statt gegeben, und zwar aus zwei Hauptgründen. Zunächst gab es einen Grund, der auf den Einzelfall bezogen war. Das Landgericht war der Meinung, dass wenn die Versicherung mit Blick auf die Pandemie abgeschlossen wurde, dann könne man den Vertrag nur so deuten, dass das Sars-Cov-2 Risiko damit abgedeckt werden sollte. Es gelte der “Vorrang der Individualabrede” vor den AGB.

Das Landgericht hat aber darüber hinaus weiter allgemeingültig entschieden, dass wenn in einem Paragraf die Deckung auf Grund eines Gesetzes beschrieben wird, dann aber in der folgenden Ziffer nicht alle Erreger aus dem Gesetz genannt werden, dann ist die Aufzählung der Erreger ein verkappter Risikoausschluss, und zwar an einer Stelle, an welcher der Kunde eigentlich eine Regelung vermutet, die für ihn günstig ist.

Mit anderen Worten, steht in den Bedingungen, welche dem Kunden sagen, was er bekommt, in Wirklichkeit eine verschleierte Einschränkung desselben. Was eigentlich hätte an anderer Stelle eindeutig genannt werden müssen, nämlich an der Stelle, wo erklärt wird, was nicht abgedeckt ist.

Prof. Schwab erklärte, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Aber es werde zunächst einmal dazu führen, dass mehr Menschen den Klageweg beschreiten. Das Gericht hätte ein kraftvolles Signal gesetzt, dass es sich lohnen kann, den Rechtsweg zu beschreiten.

Er glaube, dass dann irgendwann diese Schadenersatzforderungen zu rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen den Versicherungen und den entsprechenden Rückversicherern führen wird. Er empfahl den Rückerversichern sich schnellstens einen Überblick zu verschaffen, um dann beim deutschen Wirtschaftsminister vorstellig zu werden und zu erklären, dass die Corona-Maßnahmen die Versicherungswirtschaft in Bedrängnis bringen.

Sie sollten darauf hinweisen, dass die Forderungen der Versicherten auf die Versicherungen übergehen, und daher früher oder später Schadenersatzforderungen gegen die Regierung durch die Versicherungen eingeklagt werden.

Dr. Hoffmann wies darauf hin, dass im Ausschuss festgestellt worden wäre, dass die “vorsätzlich sittenwidrige Schädigung” als Klagemöglichkeit der Versicherungen bestehe. Aber dieses Argument könnte auch jeder einzelne Geschädigte für sich in Anspruch nehmen, wenn er gegen die Regierung den Klageweg beschreitet.

Dr. Hoffmann wies darauf hin, dass er als Versicherer sich überlegen würde, gegen wen er in diesem Stand des Verfahrens vorgehen sollte. Dr. Füllmich erklärte dann, dass dieses Verfahren “Streit erklären” in der Berufung von einem Beklagten genutzt werden kann, um Regressansprüche gegen einen Dritten durchzusetzen. In diesem Fall wären das die Behörden, welche den Schaden verursacht haben. Das könnte dann dazu führen, dass in diesem Rechtsstreit Versicherungsnehmer gegen Versicherer gleich mitentschieden wird, gegen wen der Versicherer Regressansprüche geltend machen kann.

Falls die Behörde dem Streit betritt, kann dies tatsächlich im gleichen Verfahren entschieden werden. Falls sie das nicht tut, kann alles, was in dem Verfahren erarbeitet wurde, in ein separates Verfahren eingebracht werden.

Prof. Schwab wies darauf hin, dass dies auch seine Idee gewesen wäre. Er meinte, dass, was in der Klage gegen die Versicherung zu seinem Nachteil festgestellt wurde, im Streit gegen die Verursacher des Schadens zu seinen Gunsten arbeiten wird. Schadenhöhe und Schadenverursachung würden auf jeden Fall im ersten Verfahren schon festgestellt werden. Ob eine “vorsätzliche sittenwidrige Schädigung” vorliegt, müsse dann vermutlich ein neues Verfahren entscheiden.

Dr. Füllmich erklärte, dass die Versicherer auf Grund der Gesellschaftsform auch verpflichtet sind zu versuchen, jeden Regress durchzusetzen. Da die Vorstände ansonsten den Aktionären gegenüber regresspflichtig werden könnten.

Prof. Schwab wies darauf hin, dass er mehrere Zuschriften erhielt, in denen Menschen sich beklagten, keine Rechtsanwälte zu finden, die sich ihren Corona-Problemen annehmen wollten. Es gäbe wohl eine große Scheu der Anwaltschaft, sich mit solchen Fällen zu beschäftigen. Die Anwälte sollten sich das Urteil in München als Beispiel nehmen, dass es durchaus lohnend sein kann, den Klageweg zu beschreiten, und dass ein vorteilhaftes Urteil durchaus neue Mandanten mit großen Streitwerten zu ihnen führen könnte.

Dr. Hoffmann bestätigte, dass viele Anfragen aus der ganzen Bundesrepublik in seiner Kanzlei aufschlagen würden, mit dem Hinweis, dass die Menschen in ihrer Umgebung keinen Rechtsanwalt finden, der das Mandat übernehmen wollte. Wer so agiere, habe doch den falschen Beruf gewählt, meinte er. Als Anwalt habe man nicht das Recht, über seinen Mandanten zu urteilen. Sondern der Mandant hat ein rechtliches Problem, und als Anwalt müsse man versuchen, es zu lösen.

Es wäre besorgniserregend, wenn Menschen in einem kompletten Bundesland keinen Rechtsanwalt finden, der bereit ist, ihnen als Rechtsbeistand zu helfen.

Wie es weitergeht

Nach einer Pause ging es um die “technische Gefährlichkeit der Masken“. Der Ausschuss befragte dazu mit Hilfe von Dr. Wodarg drei Fachleute zu dem Thema. Mehr dazu in der nächsten Zusammenfassung.

Quellen:

  1. https://youtu.be/JRn6u2QUeQo
  2. https://youtu.be/6qGAnh3IXrI

+++

Danke an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung des Beitrags.

+++

Bildquelle: ©OvalMedia

+++

KenFM bemüht sich um ein breites Meinungsspektrum. Meinungsartikel und Gastbeiträge müssen nicht die Sichtweise der Redaktion widerspiegeln.

+++

Abonniere jetzt den KenFM-Newsletterhttps://kenfm.de/newsletter/

+++

Jetzt kannst Du uns auch mit Bitcoins unterstützen.

Bitcoin-Account: https://commerce.coinbase.com/checkout/1edba334-ba63-4a88-bfc3-d6a3071efcc8

+++

Dir gefällt unser Programm? Informationen zu weiteren Unterstützungsmöglichkeiten findest Du hier: https://kenfm.de/support/kenfm-unterstuetzen/


Corona-Ausschusssitzung Corona-Krise Corona-Untersuchungsausschuss Impfstoffentwicklungen Lockdown 2020 Lockdown 2021 Medienberichterstattung Pandemieübungen paul schreyer Qualitätsmedien Quarantänemaßnahmen Sammelklage Sammelklage RKI Sammelklagen Drosten Viviane Fischer 

Auch interessant...

Kommentare (0)

Hinterlassen Sie eine Antwort