Corona-Untersuchungsausschuss – Teil 35 oder 14.3 | Von Jochen Mitschka (Podcast)

Majestätsbeleidigung oder notwendige Prüfung?

Ein Standpunkt von Jochen Mitschka.

In der Corona-Ausschusssitzung Nr. 14 vom September 2020 wird das Thema “Der Rechtsstaat und die Berliner Demonstrationen” (1) behandelt. Die Zusammenfassung setzt fort mit der weiteren Anhörung von Rechtsanwalt Ludwig.

Dr. Füllmich warf ein, dass eine Klage gegen Prof. Wieler anhängig wäre, mit der das Gericht aufgefordert wird, ihm zu untersagen, die vergleichsweise harmlosen Daten seiner Mitarbeiter umzuinterpretieren in das Gegenteil. Dann kam er auf das Video einer Fraktionssitzung der CDU aus 2019 zu sprechen, in der es über “global health” ging. “Da sind all die Leute, die jetzt gerade dafür gesorgt haben, dass diese epidemische Lage nationaler Tragweite ausgerufen werden kann, auch da. Auf der Fraktionssitzung ‘global health’ da finden wir Herrn Drosten (…), Herrn Wieler, den WHO-Chef Tedros, und den Chef-Lobbyisten der Bill und Melinda Gates Stiftung.” Das wäre im Mai 2019 passiert.

Dann schaue man sich als Jurist an wie sich z.B. Prof. Drosten am Anfang des Jahres verhalten hätte. Zuerst die Aussage, dass alles nicht so schlimm wäre, Masken nutzen nichts, usw. Dann ganz plötzlich kam die Kehrtwende, und er warnte vor 100.000 Toten alleine in Deutschland. Herr Wieler stimmte ihm zu und Herr Tedros ruft die Pandemie aus. So die Erklärungen von Dr. Füllmich.

Er fragte RA Ludwig, ob dieser einen kausalen Zusammenhang sehen würde. Ludwig antwortete, dass es unerheblich wäre, ob er einen kausalen Zusammenhang sehe. Als Jurist müsse man dafür sorgen, weshalb er auch ein Netzwerk von Juristen gegründet hätte, dass eine freiheitlich demokratische Grundordnung, demokratisch, freiheitlich und rechtsstaatlich funktioniert. Und dass sie sowohl Angriffen von Innen als auch Angriffen von Außen standhalten kann. Und das wäre gerade das Problem, weil das rechtsstaatliche Gerüst derzeit nicht funktioniere.

Man müsse aus dieser Krise lernen, Dinge müssen verändert werden, müssen rechtsstaatlicher und demokratischer organisiert werden, das Grundgesetz müsse weiterentwickelt werden. Mit einer solchen Situation wie wir sie heute haben, hätten die Verfasser des Grundgesetzes nicht gerechnet.

“Wenn denn tatsächlich ein solcher Lobbyverband in der CDU-Fraktion sitzt, dann muss doch unsere Verfassung in der Lage sein, diesen Angriff abwehren zu können.” Das funktioniere gerade nicht. Es gäbe einen schleichenden Prozess, dass Grundrechte nicht mehr Abwehrrechte und Schutzrechte sind. Faktisch sieht der Staat sich auf einmal in einer Schutzpflicht, und er sagt, dass er damit alle anderen Rechte aushebeln kann. Die Richter sagen auf einmal, so Ludwig, dass das Leben über alles geht, und “werfen alle juristischen Prüfungsschritte, die sonst gemacht werden über den Haufen”.

Dass die Versuche von Lobbygruppen, Einfluss auf die Politik zu nehmen immer wieder stattfinden, ist ja bekannt, wurde ja von Transparency International oft genug aufgedeckt. “Aber dass unsere Gesellschaft nicht in der Lage ist, diese Versuche abzuwehren, halte ich für das Schlimmere”. Das wäre der Job der Juristen, der gerade nicht gemacht würde.

Er wies darauf hin, dass auch die Parlamentarier versagt hätten. Weil die “Rechteschaffung” an einige Wenige abgegeben, und die Rechtskontrolle vollständig aufgegeben wurde.

Dann erwähnte er, dass am Anfang Ausgangsverbote in den Verordnungen für alle gegolten hätten. Es hätte eine rechtliche Situation gegeben, in der sich praktische alle Richter für befangen hätten erklären müssen, weil sie ja quasi über sich selbst entscheiden mussten. Die Frage, ob man seine Wohnung verlassen darf, betraf schließlich jeden Richter, der in einem Normenkontrollantrag darüber entscheiden muss. Dafür gab es prozessual keine Lösung.

Auch dass diejenigen, welche diese Notstandsverordnungen schaffen, die Rechte, die sie sich daraus gegeben haben, für sich einsetzen dürfen, wäre im Prinzip nicht rechtsstaatlich.

Und natürlich müsse offengelegt werden, wer für welche Lobbygruppe arbeitet, was dort besprochen wurde, um die Politik zu beeinflussen usw. Das im Parlament aber tatsächlich diskutierte “Lobbyregister”, das seit Jahren von den Abgeordneten abgewehrt wird, wäre nur ein Anfang.

In Schweden ist das epidemiologische Zentrum, welches für die Corona-Maßnahmen zuständig ist, von der Politik unabhängig, im Gegensatz zu Deutschland, und Anders Tegnell konnte nur deshalb eine alternative Politik verfolgen, weil ihm noch nicht einmal der König hätte reinreden können. Schweden hatte das Glück auf der Position jemanden zu haben, der erklärte, dass er Wissenschaftler ist, und das tue, was er weiß, und nicht was Politiker und Medien ihm sagen, so RA Ludwig.

Im Gegensatz dazu wäre das Robert Koch-Institut, weisungsabhängig vom Gesundheitsministerium, in Deutschland dazu da gewesen, letzterem die passenden Daten zu liefern, damit dieses vom Parlament die Vollmachten erhält, die es nun bekommen hatte. Die deutsche Demokratie hätte versagt. Die Lobbyisten würden halt nur ihren Job machen.

Dr. Füllmich kam noch einmal auf die CDU-Fraktionssitzung zu sprechen. Gerade würden Journalisten versuchen, aus den vielen Stunden die entscheidenden Szenen zusammen zu stellen, und er fuhr fort, dass man möglicherweise den Schluss ziehen könne, dass ein großangelegter Lobbyversuch stattgefunden hatte, und zwar der Pharmaindustrie einerseits, und der IT-Industrie andererseits. Dieser, so Füllmich, könnte darauf gerichtet gewesen sein, die Lobbyisten der Pharmaindustrie dafür einzusetzen, politisch die CDU als mächtigste Regierungspartei zu beeinflussen.

Dafür, dass es so war, würde am Ende sprechen, dass genau dieselben Personen 2020 dann dafür gesorgt hatten, dass die Grundlagen für die epidemische Lage nationaler Tragweite gelegt wurden. Er gab dann Herrn Siber recht, der erklärt hatte, dass man nicht auf die Gerichte warten dürfe, sondern dass die Bevölkerung Druck ausüben müsse, und sagte, dass man dann solche Dinge wie er gerade erklärt hatte, auch bekannt machen müsse.

Möglicherweise hat man Teile der Pharmaindustrie, die viel Geld mit Testen und Impfstoffen verdienen möchten, und einen Teil der IT-Industrie, der versucht, an die genetischen Daten der Menschen zu kommen, die man benennen müsse.

RA Ludwig wies dann darauf hin, dass in jedem Fall aber eine unabhängige Justiz benötigt wird. Deutschland brauche Richter, die sich wirklich als unabhängig verstehen. Es wäre zugelassen worden, dass Deutschland zu einem Parteienstaat wurde, und die Karriere von Richtern von Parteien abhängen. Und in Deutschland würde nicht das Parlament die Spitze, die Parteien kontrollieren, sondern es wäre umgekehrt.

Er wies dann darauf hin, dass auch die Funktion des derzeitigen Bundestagspräsidenten durch einen Vertreter des Parteienstaates besetzt wäre, und dass der frühere Amtsinhaber Lammert, niemals zugelassen hätte, dass der Bundestag seine Rechte freiwillig in dieser Situation abgibt.

Es ist unvorstellbar, wie passiv die Parlamentarier auf eine Situation reagierten, die es niemals vorher gegeben hätte, und die Gesetze einfach abnickten. “Alle diese Infektionsschutzgesetze sind Freitagnacht an die Sozialverbände gegangen und bis Montag hatten sie Zeit, dazu Stellung zu beziehen. D.h. wenn die montags in ihre Büros gekommen sind, haben sie erst gewusst, welche Änderungen wieder anstanden.” Auch da wäre dafür gesorgt gewesen, dass keine Diskussion stattfand.

Aber die Parlamentarier hätten ja auch sagen können, dass sie sich das nicht gefallen lassen, meinte RA Ludwig. Die Kontrollfunktion des Parlaments hat nicht stattgefunden. “Der Bundestagspräsident, der ja mehr oder weniger zumindest der Repräsentant des Parlaments ist, hat auch nicht dafür gesorgt, dass er sagt, ‘diese Geschwindigkeit, bei so wichtigen Fragen, die wir hier haben, machen wir nicht mit'”. Egal wie wichtig oder gefährlich diese Situation war, hätte man ja zunächst im Rahmen des alten Infektionsschutzgesetzes handeln können.

Dann wies er darauf hin, dass in Deutschland über Jahrzehnte die Gesundheitsämter ausgebildet worden wären. Aber in dem Moment, da eine erste wirklich ernste Situation auftrat, wie man der Bevölkerung erklärte, da wurden die Gesundheitsämter entmachtet, und die Ministerien der Bundesländer waren auf einmal diejenigen, welche die Entscheidungen trafen und treffen. Also nicht mehr diejenigen, welche eigentlich die Kompetenz aufgebaut hatten, und die Situationen vor Ort kennen, trafen und treffen die Entscheidungen, sondern die Politiker. Und alle, welche diese Machtverschiebungen hätten kritisieren können, waren still geblieben. Die Landesparlamente haben ohne Widerstand zugelassen, dass die Gesundheitsämter entmachtet wurden.

Dann kritisierte er den Paragrafen 28 Infektionsschutzgesetz, der für alles herangezogen werden könne, was man wolle. Menschen nicht auf einer Parkbank sitzen zu lassen, oder alte Menschen in Isolation zu zwingen, Masken vorzuschreiben, Schulen zu schließen und wieder zu öffnen, usw.

Schließlich kam er zurück zur Frage der Vertretung von Lobbygruppen und erklärte, dass das Hauptproblem darin bestand und bestehe, dass die demokratische Kontrolle vollkommen versagt hätte, nicht dass die Lobbyvertreter ihren Job gemacht haben.
Dr. Füllmich wies darauf hin, dass ein deutscher Richter nun dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt hätte, ob deutsche Richter unabhängig sind oder nicht, angesichts des Drucks auf Richter durch die Gerichtspräsidenten, welche sich bei wichtigen politischen Entscheidungen ergeben hatten. In dem Fall war es ein Gerichtsverfahren gegen den Autobauer VW. Diese politische Abhängigkeit der Gerichte wäre der Grund, warum er mehr Chancen sieht, über den Umweg der USA etwas in diesem Corona-Skandal zu bewegen.

RA Ludwig erwähnte dann, dass er die Richter, welche in den Eilverfahren seine Anträge abgelehnt hatten, in den Hauptverfahren hatte beiladen lassen. Begründet durch die Radbruchsche Formel, nach der Richter, die falsch entschieden haben, für die Folgen haftbar sein können. Weil die Art und Weise, wie Richter vorgegangen waren, einfach durchzuwinken, ohne irgendeine Art von Prüfung durchzuführen, unvertretbar war. Die Richter haften aus seiner Sicht auch persönlich, z.B. für Kollateralschäden, welche durch die Maßnahmen der Corona-Verordnungen entstehen, wenn Sie keinerlei ernsthafte Prüfung vornehmen. Wenn die Richter ihre Entscheidung nicht wenigstens auf einer Plausibilitätsprüfung basieren, dann würden sie sich laut RA Ludwig nach der Radbruchschen Formel strafbar machen.

Da nun viele Richter, die spüren, dass sie in den Eilverfahren Fehler gemacht haben, in den Hauptverfahren wieder vor dem gleichen Problem stehen, wird es schwierig für sie anders zu entscheiden. Deutschland wäre wohl das einzige Land, in dem ein Richter ein strafrechtliches Verfahren eröffnet und dann auch beendet. Es gäbe in Deutschland keine Kontrolle der Verfahren wie in anderen Ländern.

Daraus folgt, dass kaum denkbar ist, dass Richter, welche in Eilverfahren ohne Plausibilitätsprüfung eine Entscheidung gefällt haben, nun in einem Hauptverfahren zulassen, dass festgestellt wird, dass sie im Eilverfahren falsch entschieden hatten, denn dann würden sie für die Folgen ihrer ersten falschen Entscheidung möglicherweise haftbar werden.

Einhellig wurde festgestellt, dass man die Justiz in Deutschland nicht als Retter der Demokratie ansehen könne. Bei “kleinen” Sachen trauen sich die Gerichte, aber wenn es um grundsätzliche Dinge geht, “ducken” sie sich weg. Von Ausnahmen in unteren Gerichten abgesehen, meinte Ludwig. Dr. Füllmich untermauerte das dann mit Erfahrungen aus der Vergangenheit im Rahmen des Dieselskandals, wo es um Arbeitsplätze ging, dann bei Urteilen gegen die Deutsche Bank, wo seiner Meinung nach nur die Systemrelevanz entscheidend war. Dadurch verliere der Bürger das Vertrauen in die staatlichen Institutionen.

RA Ludwig wies dann darauf hin, dass etwas über dem Grundgesetz stehe. Das wäre die so genannte Staatsräson. “Immer dann, wenn vermeintlich[e] Angriff[e] auf den Staat passieren (…) dann gilt die Staatsräson, dann gilt natürlich nicht mehr das Grundgesetz, dann gelten nicht mehr die Werte, die wir sonst vertreten und verteidigen, (…) so entscheidet auch das Bundesverfassungsgericht.” Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu Europa erwähnte er dann als Beispiele.
Dann kam er darauf zu sprechen, dass es in Deutschland nur für Verfassungsgerichte erlaubt ist, dass Richter Sondervoten abgeben. Und er zitierte aus einem solchen Sondervotum von zwei Verfassungsrichtern. “Der Einzelne muss die Ausübung seiner Freiheitsrechte nicht begründen. Die Motive seines Handelns sind staatlicher Bewertung entzogen. Jede staatliche Einschränkung bedarf einer verfassungsrechtlich tragfähigen Begründung. Kann der Staat diese nicht, oder nicht mehr leisten, ist die Beschränkung verfassungswidrig.” Es folgte die Begründung hinsichtlich der Rechtswidrigkeit im Fall einer Corona-Ausgangssperre. Aber es war eben ein Minderheitsvotum.

Im Fall von Corona wäre die Rechtsprechung völlig auf den Kopf gestellt worden, gegenüber Jahrzehnten der Entwicklung. Denn eine solche Begründung im Fall von Corona zu erstellen, wäre laut RA Ludwig nicht möglich. Tatsächlich wäre man als “Störer” bessergestellt, denn als Nichtstörer. Wenn vermutet wird, dass man Masern hat, könne man zum Arzt gehen, und sich bestätigen lassen, dass man keine Masern hat, worauf dann keine Maßnahmen mehr rechtlich erlaubt sind. “Bei Corona darf man einfach nur vermuten, und alle noch so harten Maßnahmen dürfen verhängt werden, ohne dass ich auch nur die Chance habe, mich selbst zu exkulpieren.”

Dr. Füllmich wies auf eine Aussage des ehemaligen Staatsanwaltes und jetzigen Journalisten Prantl von der Süddeutschen hin, dass es nach wie vor keinen Nachweis für die Gefährlichkeit von Covid-19 gäbe, aber 90% der Bevölkerung, aber auch die Juristen, ohne Widerspruch mitmachen würden. Antonia Fischer ergänzte dann, dass keinerlei Abwägung zwischen Kollateralschäden und Corona-Opfern gemacht würde.

RA Ludwig wies dann darauf hin, dass es seiner Meinung nach eine Ungeheuerlichkeit ist, dass das Robert Koch-Institut festlegen kann, welche Inzidenz in welchem Staat dafür zuständig ist, ob ein Rückreisender in Deutschland in Quarantäne muss oder nicht. Die Festlegung müsse man als willkürlich ansehen. Aufgrund der Justizorganisation müsse man aber zunächst den Instanzenweg in Deutschland durchmarschieren, bevor man die Chance hat, vor einem EU-Gericht zu klagen.

Er erwähnte, dass der mallorcanische Außenminister bemängelt hätte, dass Deutschland forderte, mehr zu testen, bevor wieder Touristen zugelassen werden. Das hätten sie getan, worauf natürlich die Zahlen hoch gegangen wären, was dann wieder zu Reisewarnungen geführt hätte. Schließlich wies Ludwig darauf hin, dass in Mallorca ein Papier bekannt gemacht wurde, aus dem hervorgeht, dass die Gemeinden umso mehr Geld von der Regierung erhalten, je mehr “Infizierte” sie nachweisen. Dr. Wodarg warf ein, dass beim Kauf von bekannterweise schlechten Tests viele falsch-positive Tests auftreten würden.

In Spanien, so der RA Ludwig, hatte eine Richterin angeordnet, dass ein geplanter Lockdown nur verhängt werden darf, wenn nachgewiesen wird, dass die Krankenhäuser überfüllt sind. Wodarg erklärte, dass es in Deutschland nie einen Lockdown gegeben hätte, wäre das hier durch Richter als Voraussetzung gesetzt worden.

RA Ludwig führte dann aus, dass die Politik und die Gerichte sich nun schwer tun, zuzugeben, dass der PCR-Test nicht geeignet ist, um daraus “Pandemie”-Maßnahmen zu definieren, weil sie dann zugeben müssten, dass sie seit Mai 2020 falsch gehandelt hatten. In einem Verfahren, so berichtete er, hatte er das Gericht gefragt, welche Zahlen denn erfüllt sein müssten, damit das Gericht feststellen kann, dass die Pandemie beendet ist. Aufgrund der falsch-positiven Zahlen wird man ja niemals auf Null kommen können. Aber es gibt keine Möglichkeit eine Zahl zu nennen, weil Deutschland bereits zum Zeitpunkt der Befragung im Bereich der falsch-positiven PCR-Ergebnisse lag.

Dr. Wodarg wies darauf hin, dass man die Definition der Zahlen zur Bestimmung der Pandemie umstellen müsste auf “positiven PCR-Test mit (wenn auch geringsten) Symptomen” einerseits, und andererseits die Tatsache berücksichtigen müsste, dass in 50% der Fälle Corona-Viren in Verbindung mit anderen Viren aktiv sind.

Dr. Wodarg wies dann noch einmal darauf hin, dass in den repräsentativen Sentinel-Prüfungen (den einzigen repräsentativen Viren-Daten Deutschlands) des Robert Koch-Institutes 18.000 Influenza-Infektionen in der Saison 2019/2020 nachgewiesen wurden, aber im März 2020 nur noch unter 20 Sars-Cov-2-Infektionen.

Wie es weiter geht

In der nächsten Zusammenfassung wird über die Aussage von Herrn Lars Oberndorf, einem ehemaligen Polizeikommissar berichtet.


Quellen:

https://youtu.be/8uXavZd5uco

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Danke an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung

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Bildquelle: ©OvalMedia

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