Corona-Untersuchungsausschuss – Teil 33 oder 14.1 | Von Jochen Mitschka

Majestätsbeleidigung oder notwendige Prüfung?

Von Jochen Mitschka.

In der Corona-Ausschusssitzung Nr. 14 vom September 2020 wird das Thema “Der Rechtsstaat und die Berliner Demonstrationen” (1) behandelt. Die Sitzung begann mit der Ankündigung des ersten Zwischenberichts. Dann erklärte Viviane Fischer, dass zwar viele Vertreter der Regierungsmeinung zu den Corona-Maßnahmen vom Ausschuss angesprochen worden wären, aber nur sehr wenige reagiert hätten. Möglicherweise würde man ein Gespräch mit dem Weltärztepräsidenten Montgomery führen. Dann wurde angekündigt, dass in der Sitzung auch über “Astroturfing” diskutiert werden würde.

Zu Beginn wurde noch einmal erklärt, dass die Zahl der Demonstranten bei der letzten Demonstration sicher mehr als die polizeilich verbreitete Zahl von 35.000 gewesen wäre. Seriöse Schätzungen würden von deutlich über 500.000 Menschen sprechen.

Dann erklärte Viviane Fischer, dass hinsichtlich der Aussagen der Polizei inzwischen Gerichtsverfahren angestrengt wurden, um die Behörden dazu zu bringen, ihre Zahlen presserechtlich korrekt darzulegen.

Dr. Hoffmann begann dann die Grundlagen der Versammlungsfreiheit zu erklären. Es sei ein Grundrecht, das nur durch ein Gesetz eingeschränkt werden kann. Bis 2006 war es durch Bundesgesetze geregelt, danach wurde es Sache der Länder, Versammlungsgesetze zu erlassen, oder das Gesetz des Bundes zu übernehmen. In Berlin gilt ein Gesetz, das nur wenige Abweichungen vom Bundesgesetz aufweist. Eigentlich dürften keine Maßnahmen vom Staat ergriffen werden, welche über diejenigen im Versammlungsgesetz hinausgehen.

Nun gäbe es aber einen Konflikt zwischen dem Versammlungsgesetz und dem Infektionsschutzgesetz. Außerdem gäbe es Zweifel daran, dass die Polizei dafür zuständig ist, auf einer Versammlung Infektionsschutzmaßnahmen anzuordnen, da es keine Infektionsschutzbehörde ist, und bei der Polizei auch niemand befugt oder befähigt ist, festzustellen, wie hoch die Infektionsgefahr ist.

Dann ging Dr. Hoffmann auf die Corona-Verordnung des Landes Berlin ein, auf die sich bei Zwangsmaßnahmen immer wieder bezogen wird. Das ist kein Gesetz, sondern eine Rechtsverordnung. Eine Verordnung wird durch Exekutivorgane verkündet und kann nur auf Basis eines Gesetzes erfolgen. Das wäre das Infektionsschutzgesetz. Wenn die Rechtsverordnung aber gegen das Versammlungsgesetz verstößt, gelte das höherrangige Recht, also das Versammlungsgesetz.

In Paragraf 17a des Versammlungsgesetzes wird zum Beispiel auf das Vermummungsverbot eingegangen. Eigentlich darf man sich auf Versammlungen nicht das Gesicht maskieren. Wenn aber in einer Rechtsverordnung stehe, dass man Masken tragen muss, in einem Gesetz aber das Gegenteil stehe, dann müsste sich eigentlich das höherrangige Recht durchsetzen.

Dr. Hoffmann ging dann auf eine der vielen Demonstrationszüge ein, die von der Polizei mit der Begründung aufgelöst wurden, dass die Abstände nicht eingehalten worden wären und weil die Teilnehmer der polizeilichen ad hoc Anordnung, Masken zu tragen, nicht nachgekommen wären. Auch da erklärte Dr. Hoffmann keine Rechtsgrundlage erkennen zu können. Es ginge nicht um die Frage, ob es sinnvoll wäre oder nicht, sondern alleine um die rechtlichen Kompetenzen die nach Meinung von Dr. Hoffmann deutlich missachtet wurden.

Eine Behörde dürfe nur im Rahmen ihrer Zuständigkeiten handeln. Und dieser Grundsatz wäre eklatant verletzt worden. Auch wenn die Gesundheitsbehörden ihre Kompetenz an die Polizei abgegeben haben, muss das nach Außen hervortreten und deutlich sichtbar sein. Infektionsschutzrecht wäre immer Einzelfallbezogen und daher hätte zum Beispiel transparent sein müssen, welcher Arzt die Infektionsgefahr festgestellt hatte.

Nun hatte die Berliner Corona-Verordnung auf Grund der Demonstrationen eine Erweiterung erfahren, dergestalt, dass bei mehr als 100 Personen die Teilnehmer Masken tragen müssen. Auch dort, so Hoffmann, könne man nur darauf verweisen, was im höherrangigen Gesetz zu Versammlungen stehen würde: Vermummungsverbot. Man müsse sich die Frage stellen, wie eine Rechtsverordnung das Versammlungsgesetz einschränken könne.

Dr. Füllmich wies dann noch einmal darauf hin, dass Grundrechte dem Bürger erlauben, sich gegen Maßnahmen des Staates zu wehren, und dieser habe zu begründen, wenn er diese Grundrechte einschränkt. Es ist nicht der Bürger, der begründen müsse, warum er die Grundrechte in Anspruch nehmen kann.

Nach Ansicht von Dr. Füllmich wurden bei den Demonstrationen Maßnahmen der politischen Führung durchgesetzt, ohne dass diese mit den gesetzlichen Grundlagen, auch nicht den Verordnungen in Einklang gebracht werden konnten.

Daniel Siber

Dann begann die Anhörung des ersten Gastes. Daniel Siber ist ein ehemaliger Funktionsträger der Grünen Partei. Er hatte auf der Demonstration in Berlin eine viel beachtete Rede gehalten. Zu Beginn der Befragung erklärte er den Status seiner Beziehung zur politischen Partei “Bündnis90/Die Grünen“.

Er sagte aus, dass er bis einen Tag nach seiner Rede bürgerschaftliches Mitglied in Flensburg gewesen wäre. Dort hätte er in zwei Ausschüssen mitgearbeitet. Nach seiner Rede in Berlin wäre er aus der Fraktion ausgeschlossen worden.

Dann erklärte er seine Ansicht zur Demonstration in Berlin. Er hätte vor der Teilnahme an der Demonstration, welche die erste gewesen wäre, an der er überhaupt teilgenommen hatte, innerhalb der Partei versucht, durch Verbreitung von wissenschaftlichen Daten einen kritischen Blick auf die Maßnahmen der Regierung zu ermöglichen. Allerdings wäre er auf allen Ebenen der Partei dafür “abgekanzelt” worden. Deshalb wäre eine Rede die letzte ihm mögliche Maßnahme gewesen, um die Vorgänge, das politische Handeln, transparenter zu machen.

Dann berichtete er über die Demonstration und seinen Eindrücken zum Beispiel hinsichtlich der großen Zahl der Teilnehmer und der Heterogenität, der Vielfalt der Menschen. Insbesondere wären die Teilnehmer friedlich gewesen und von ihnen wäre keinerlei Gewalt ausgegangen.

Es wären viele Zugänge zu den Demonstrationsgebieten abgesperrt gewesen. “Der Fluss der Demonstranten wurde gezielt gelenkt, über eine Spreebrücke, und wurde dann in der Friedrichstraße auch gestaut. Da gab es kein Durchkommen.”  Er berichtete dann, dass es immer schwieriger geworden wäre, auch durch die polizeilichen Maßnahmen, die vorgeschriebenen Abstände einzuhalten.

Siber betonte, dass er überhaupt keine “Neonazis” oder “Rechtsextreme” bemerkt hätte. Da er viele Briefe nach seiner Rede erhalten hatte, hätte er festgestellt, dass ein großer Teil der Demonstranten sich dem Wählerspektrum der Grünen zuordnen würden.

Die Situation in Berlin wäre unübersichtlich gewesen, da über 500 Demonstrationen angemeldet waren. Mehr als 100 Demonstrationen wären genehmigt worden. Ihn hätte dabei stutzig gemacht, dass der Innensenator von Berlin Demonstrationen von der NPD und den Reichsbürgern vor dem Reichstagsgebäude genehmigt hätte. Dagegen wäre versucht worden, die Demonstration, an der er teilgenommen hatte, über zwei Instanzen zu verbieten.

Dr. Füllmich fragte, wie man es wohl rechtfertigen könne, Demonstrationen, die für das Grundgesetz und gegen die Corona-Maßnahmen ausgelegt wären, zu verbieten, aber die deutlich “schwierigeren” Demonstrationen vor dem Reichstag zu erlauben.

Daniel Siber äußerste eine These, die er aber nicht beweisen könne. Nach dieser These hätte der Innensenator bekannterweise versucht, die Querdenker-Demonstration zu verbieten, was aber rechtlich aussichtslos gewesen wäre. Und so wäre er interessiert daran gewesen, bei der Demonstration Bilder zu erhalten, die im Nachgang ein schärferes Vorgehen gerechtfertigt hätten.

Er kritisierte dann, dass bestimmte Gruppen solche Demonstrationen, die sich für Grundrechte und Demokratie einsetzen, als Trittbrett benutzen, um Aufmerksamkeit für ganz andere politische Agenden zu erhalten.

Viviane Fischer warf ein, dass es eben ein Grundsatz der Meinungsfreiheit wäre, dass man nicht verhindern könne, dass am gleichen Tag von einer Demonstration, eine andere mit anderen Zielen stattfindet. Sie berichtete dann, dass ihr um ca.15:30 Uhr eine Gruppe mit “Kaiserreichs-Flaggen” entgegen gekommen wären, die sich geschlossen in Richtung Reichstag bewegt hätten. Dabei hätte man erkennen können, dass es keine “Vermischung” war, sondern eine separate Gruppe.

Daniel Siber betonte, dass durch die Medien eine Homogenisierung der Demonstranten stattgefunden hätte, um eine Deutungshoheit über eine größere Masse zu erlangen. Dann wäre diese Masse abgewertet worden, weil sie moralisch verwerfliche Komponenten besitzen würde. So erlange man Deutungshoheit über die Gesamtheit der Demonstranten und man rechtfertigt, warum diese Gruppe weniger Gehör finden sollte.

Dr. Hoffmann gab zu bedenken, dass seiner Meinung nach, je mehr eine Regierung sich solcher Methoden bedient, um so mehr befürchte sie, die Kontrolle verlieren zu können.

Sieber erläuterte, dass nicht der Reichstag “das Herzstück der Demokratie” wäre, sondern der öffentliche Debattenraum. “Für Gewöhnlich ist der öffentliche Debattenraum ein sehr umkämpftes Feld mit unterschiedlichen Narrativen, um die auch gestritten wird. Während der Corona-Krise haben wir jedoch eine sehr starke Neigung dieses Debattenraums in eine Richtung gesehen. (…) Wir haben eine moralische Aufladung dieser Debatte gesehen, durch Politiker, Killervirus, schlimmste Krise seit dem 2. Weltkrieg, (…) Es wurde klar versucht, das Meinungsspektrum einzuengen.”

Dadurch wäre die Meinungspluralität verdrängt worden. Das wäre ein großes Problem für die Demokratie. Meinungspluralität und freie Debatte wären die Hauptbestandteile einer Demokratie. Demokratie heiße nicht, dass “die Mehrheit bestimmt“, sondern in der Demokratie ginge es doch darum, im öffentlichen Diskurs festzustellen, wie man das Gemeinwohl steigern kann. Deshalb wäre doch im Grundgesetz ausdrücklich der Minderheitenschutz festgelegt worden. Wenn die Demonstranten, als Minderheit, gegen die Regierungsmaßnahmen demonstrieren, müssten sie daher von der Regierung auch geschützt werden. Was man erlebt hätte in Berlin, wäre aber das Gegenteil gewesen.

Dr. Füllmich fragte dann Herrn Siber noch einmal nach Details über die Vorgänge um ihn in seiner Partei.

Sieber wies darauf hin, dass er auf kommunaler Ebene gearbeitet hatte, und der Austausch “sehr niedrigschwellig” funktioniert hätte. Er wäre im Rahmen seiner Informationssuche zu Beginn der Krise auf eine Studie von John Ioannidis gestoßen, die er dann innerhalb seiner Partei verbreitet hätte. Daraufhin wäre er auf Reaktionen gestoßen, die er so noch nie vorher bemerkt hätte. Jegliche Information oder Kritik gegen die Corona-Maßnahmen wären radikal abgelehnt worden. Es wurde die Glaubwürdigkeit der Autoren in Zweifel gezogen. Inhaltliche Diskussionen zu Sars-Cov-2 hätten zu keinem Zeitpunkt im ausreichenden Maße oder auf wissenschaftlicher Grundlage stattgefunden.

Es hätte auch keine interne Diskussionsrunde in der Partei stattgefunden, um einen gemeinsamen Standpunkt zu erarbeiten. Er hätte Anfang April ein Diskussionspapier erarbeitet, das an Mitglieder des Bundestages und Landtages versandt wurde. Dies hätte dazu geführt, dass man ihm vorwarf, man könne als Partei keinen gemeinsamen Standpunkt mehr formulieren, weil er mit einer Einzelmeinung, die er allerdings klar abgegrenzt in dem Papier ausgewiesen hatte, vorgeprescht wäre.

Bis zu seiner Rede, hätte er nie eine Einschätzung der Gefährlichkeit des Virus vorgenommen. Seine hauptsächliche Argumentation hätte sich um die Datenzusammenstellung des RKI gedreht. Inzwischen, wie auch auf der Rede erwähnt, schätze er die Gefährlichkeit hinsichtlich der Letalität vergleichbar zu der einer Grippe ein. Möglicherweise inzwischen niedriger.

Tatsache war, dass er nach dem Papier sofort ausgegrenzt wurde, obwohl “das Alleinstellungsmerkmal von Sars-Cov-2 als Killervirus war zu keinem Zeitpunkt wissenschaftlicher Konsens“.

Nachdem sein Versuch, eine Diskussion innerhalb der Partei zu führen, misslungen war, hatte er an einem Zoom-Meeting teilgenommen, für das er sich einige Fragen vorbereitet, aber nur eine vorweg genannt hatte. Dabei war er davon ausgegangen, dass man im Bundestag über einen Wissensstand verfügen würde, der seinen weit überscheiten würde. Seine Frage, die er vorab genannt hatte war, auf welcher Datengrundlage die Mitglieder des Bundestages die Gefährlichkeit des Virus einschätzen könnten.

Niemand hätte die Frage “korrekt” oder “zufriedenstellend” oder irgendwie beantwortet. Im Gegenteil fußte die Entscheidungsgrundlage darauf, dass Prof. Dr. Drosten der Partei zur Verfügung gestellt worden wäre. Das war die alleinige Grundlage der Partei um im Parlament abzustimmen.

Dann ging er noch auf den Inhalt der Präsentation von Drosten ein. Dabei wäre es insbesondere visuell mit Bildern aus Bergamo, aus New York gegangen, und um Hochrechnungen vom Imperial College aus London. Dabei wäre ihm als Student und Privatperson schon klar gewesen, dass die Zahlen vom Imperial College viel zu hoch angesetzt wurden. Für Deutschland sprach man von 1 Million Intensivbetten, die angeblich benötigt würden, und von über 100.000 Toten, sollte kein Lockdown durchgeführt werden.

Bei dem Zoom-Meeting wäre ihm klar geworden, dass die Wissensgrundlage der Landtags- und Bundestagsabgeordneten in keiner Weise auf eigenen Recherchen basierte. “Man hat sich darauf verlassen, was einem gesagt wurde“.

Als er dann festgestellt hatte, dass er innerhalb der Partei nicht damit durchdrang, dass man alle Stimmen und Fakten würdigt, hätte er sich entschlossen, die Rede in Berlin zu halten. Er selbst hätte sechs Kinder, und nicht nur er, sondern andere Eltern in seinem Umfeld hätten erklärt, dass die Kinder einen zweiten Lockdown psychisch nicht unbeschädigt überstehen würden.

Dr. Füllmich meinte, dass man durch diesen Bericht den Eindruck gewinnen könne, dass die Meinungsbildung innerhalb der Partei “mit merkwürdigen, fast schon stalinistischen Methoden komplett” verhindert wurde.

Siber wies darauf hin, dass das grundsätzliche Umgehen mit ihm und anderen Menschen, die gefordert hatten, andere Meinungen anzuhören und zu berücksichtigen, gewesen wäre, zu erklären, dass solche Forderungen eine Person auszeichnen würde, der es egal ist, wenn noch jemand an Covid-19 stirbt. Dabei wäre nie berücksichtigt worden, dass er und andere ja auch Schutzmaßnahmen für Gefährdete gefordert hatten.

Im September 2020 wüsste man aus einer Studie von Ioannidis, dass die Maßnahmen, die [von der deutschen und anderen Regierungen] ergriffen wurden, keinerlei Einfluss auf das Virusgeschehen weltweit gehabt hätten. Trotzdem würden in Deutschland die Maßnahmen weiter kultiviert.

Zurückkommend zur Situation in seiner Partei erklärte er, dass er nicht den Eindruck gehabt hätte, alleine mit seiner Meinung zu sein. Aber die anderen wären nicht bereit gewesen, den Dissens öffentlich zu machen. Nach seiner Rede hätte er eine Menge Briefe erhalten (da er in den sozialen Medien nicht präsent ist). Sowohl grüne Mitglieder als auch Mandatsträger hätten ihm erklärt, dass sie ähnliche Erfahrungen gemacht hätten. Und er besitze eine ganzen Liste von Personen, die auch bereit wären, ihre Erfahrungen öffentlich zu machen.

Man hätte vom Landesvorstand dann behauptet, dass man in der Partei nichts zu suchen hätte, wenn man als einziger eine Einzelmeinung vertreten würde. Was sachlich falsch wäre, da es sehr wohl eine Reihe von anderen Mitgliedern und Mandatsträgern mit seiner Meinung geben würde. Zum anderen müsse man bezweifeln, dass dies eine demokratische Aussage wäre, zu behaupten, wenn jemand alleine eine Meinung vertritt, dass er dann nicht mehr zu einer Gruppe gehören dürfe.

Es wäre ein faschistischer Mechanismus. Es gäbe Erhöhungen über Gruppen, und das “Absprechen der Wichtigkeit der eigenen Meinung“. Man hätte ihm auch immer wieder vorgeworfen, es wäre “seine Meinung“. Aber er wäre kein Experte, deshalb hätte er in der Partei keine Meinung verbreitet.

Daniel Siber kritisierte dann die Führung der Grünen Partei. Die Politiker wären als Vertreter gewählt worden, und würden sich dann abfällig über Wähler äußern, weil diese angeblich, nachdem man ihnen bestimmte Eigenschaften zugeschrieben hat, nicht ihrem Wertekodex entsprechen.

Dr. Hoffmann wies darauf hin, dass es die Aushöhlung der Versammlungsfreiheit wäre, wenn die Regierung erklärt, dass die Menschen ja gegen alles demonstrieren dürften, nur eben gegen das Eine nicht. Damit wäre der Wesensgehalt des Grundrechtes angegriffen und de facto abgeschafft worden.

Siber wies dann darauf hin, dass es in den letzten 10 Jahren häufiger passiert wäre, dass Menschen versucht hätten, in das Reichstagsgebäude einzudringen, Politiker beschimpft hatten. Deshalb müsse man sich fragen, warum hier stärker hingeschaut werde, als in der Vergangenheit. Er wies darauf hin, welche Schäden regelmäßig durch Demonstranten mit Ansage verursacht werden, dass ganze Straßenzüge gebrannt hätten. Unter anderem bezog er sich auf die Demonstrationen anlässlich des G20 Gipfels. Er fragte, ob denn zukünftig die große Mehrheit der friedlichen Demonstranten in Zukunft auch dort zu Haus bleiben müssten.

Dr. Füllmich warf ein, dass er überhaupt nichts von Gewalt bemerkt hätte, er sprach von “hippiemäßigen” Verhalten. Er wäre erst später in den Medien darauf aufmerksam geworden. Es wäre ganz offensichtlich, dass einzelne Vorfälle benutzt wurden, um damit die gesamte Bewegung zu delegitimieren.

Siber wies darauf hin, dass die Politik durchaus einen Einfluss auf die Berichterstattung hätte, und dass sie das für ein Framing missbraucht hätte. Er erwähnte eine wissenschaftliche Untersuchung der Universität Passau, welche der Frage nachgegangen war, ob der Debattenraum kritisch genug gestaltet worden wäre, und die unterschiedlichen Meinungen ausreichend vertreten waren. Und dabei feststellte, dass dies ganz klar nicht der Fall war.

Innerhalb der ersten Woche nach den Demonstrationen hätte er, so Siber, das Gefühl gehabt, dass Medien etwas kritischer berichtet hätten, und Politiker mit “Geschenken” wie Lockerungen versöhnlicher aufgetreten wären. Dr. Füllmich wies darauf hin, dass das nicht auf die erste Woche beschränkt gewesen wäre, sondern auch noch bis im September angehalten hätte. Er erwähnte Stefan Aust und die Berliner Zeitung als Beispiel.

Siber wies darauf hin, dass in Großbritannien eine Quantifizierung der Lockdown-Opfer erfolgen würde, und zum Zeitpunkt der Befragung bei 20.000 gelegen hätte. In Deutschland würden diese Opfer nicht erfasst werden. Er bemängelte, dass die Politik sich weigert, wirklich wissenschaftlich zu ermitteln, wie gefährlich Covid-19 überhaupt ist. Im Mai wären auch Untersuchungen vom RKI über Antikörper in der Bevölkerung angekündigt worden, die bis September nicht durchgeführt wurden. Er wies dann auf eine Studie von Ioannidis mit 6.000 Teilnehmern in 30 Ländern hin, was ihn zu einem vollkommen anderen Ergebnis gebracht hätte, als die deutsche Politik.

Dr. Füllmich meinte, dass das gesamte Verhalten der deutschen Politik ein grober Fehler gewesen wäre, was sich auch aus manchen Aussagen von Spahn herleiten ließe. Die Frage wäre, ob und evt. ab wann das Verhalten auch schuldhaft war. In diesem Zusammenhang müsse man das Panikpapier berücksichtigen, welches aufzeige, dass von Anfang an nicht beabsichtigt war, eine Diskussion und Untersuchung der Situation zuzulassen. Vielmehr zeige das Papier, dass von Anfang an die Absicht bestand, auf Grund von erzeugter Panik Regierungspolitik durchzusetzen.

Dr. Hoffmann wies darauf hin, dass es Gerichtsentscheidungen in der Vergangenheit gegeben hätte, die aufzeigten, dass zwar bestimmte restriktive Maßnahmen von Regierungen zulässig waren, dass diese aber die Pflicht hätten, nicht nur eine akute Gefahr abzuwehren, sondern auch Aufklärung des Sachverhaltes aktiv zu betreiben.

Siber ergänzte, dass im März 2020 bereits 250 Wissenschaftler aus dem Diskurs ausgeschlossen wurden, weil sie kritische Meinungen zu den Regierungsmaßnahmen vertraten. Was eine Schuldhaftigkeit der Regierung deutlich mache. Die Regierung hätte die Verpflichtung gehabt, vor der weitreichendsten Entscheidung seit Bestehen der Bundesrepublik, auch diese Wissenschaftler anzuhören und ihre Argumente zu würdigen.

Siber wies dann darauf hin, dass Frau Baerbock laut Spiegel, wohl in seine Richtung, geäußert hätte, dass sich die Grüne Partei von esoterischem Gehabe abgrenzen müsse, “und die Menschen, die dort auf die Straße gehen, wünschen sich, dass Putin ihr neuer Führer wird“. Im gleichen Atemzug wäre gesagt worden, dass die Grüne Partei immer wissenschaftsnahe wäre. Er fragte dann, wie sich beide Aussagen vereinbaren ließen, denn Baerbock wäre nicht bei der Demonstration gewesen, würde auch Herrn Siber gar nicht persönlich kennen. Die erstere Aussage wäre das Gegenteil von wissenschaftlich begründbarer Faktenbeurteilung.

Die Politik wälze einen Teil der Verantwortung regelmäßig auf die Wissenschaft ab, indem behauptet werde, man müsse sich auf die Wissenschaft verlassen. In Wirklichkeit werde die Wissenschaft gar nicht vollumfänglich gewürdigt, sondern eben nur solche, welche den Absichten der Politik dienen.

Eine kritische Diskussion wurde aber im Fall von Corona aktiv durch die Politik und Medien unterbunden. Hätte dieser Diskurs stattgefunden, so Siber, hätte das möglicherweise zu einem Mittelweg durch die Krise geführt, und vor allen Dingen vielen Menschen die Angst genommen.

Wie es weiter geht

Weiter geht es in der nächsten Woche mit dem Abschluss der Befragung von Herrn Sieber und dem Beginn einer Diskussion mit dem Rechtsanwalt Ralf Ludwig.

Quellen:

  1. https://youtu.be/8uXavZd5uco

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Danke an den Autoren für das Recht zur Veröffentlichung des Beitrags.

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Bildquelle:     ©OvalMedia

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