Corona-Untersuchungsausschuss – Teil 10 | Von Jochen Mitschka (Podcast)

Majestätsbeleidigung oder notwendige Prüfung?

Ein Standpunkt von Jochen Mitschka.

Nach “Lernen vom Untersuchungsausschuss Schweinegrippe” (1), dem Thema “Die Lage der Menschen in Pflegeheimen” (2), einer Berichterstattung über die Zustände in Bergamo (3) folgte: “Der Drosten-Test, die Immunität und die zweite Welle” (4). Heute geht es um eine Anhörung über “Die Lage der kleinen Unternehmer und Selbständigen” (5).

Nils Roth und Martin Ruland

Nils Roth betreibt in Berlin eine für Europa außergewöhnlich erfolgreiche Karaoke-Bar (6). Martin Ruland ist Künstler und nebenberuflich Vertriebler für eine Schuhfirma, überwiegend auf Messen tätig, und insofern auch in seinem Nebenberuf massiv von den Regierungsmaßnahmen betroffen.

Herr Roth berichtete, dass sein Unternehmen am 14. März schließen musste. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Green Mango Bar 10 Jahre problemlos existiert. Das Unternehmen ist immer noch geschlossen und keine Öffnung ist in Aussicht. Der Senat hätte über Erleichterungen bzw. Eröffnungen unter bestimmten Hygieneregeln gesprochen, aber Details wären noch nicht einschätzbar. Insbesondere könne man noch nicht absehen, ob, unter den Hygiene-Regeln, eine Wiedereröffnung überhaupt kostendeckend möglich wäre.

Das Unternehmen hatte in den letzten Jahren jährlich ungefähr eine Million Euro als Umsatz ausgewiesen. Derzeit arbeiten noch dreizehn Personen in Kurzarbeit für Herrn Roth. Der Umsatz tendiert nun gegen Null. Rücklagen, die für schwere Phasen angespart worden waren sind inzwischen aufgebraucht. Hinzu kam, dass vor Kurzem noch eine Steuerprüfung stattfand, die erfolgreich absolviert wurde.

Das Unternehmen hätte geprüft, ob Corona-Hilfe Teil eins bis fünf in Frage kommen könnte. Teil eins kam nicht in Betracht, Teil zwei war das Soforthilfeprogramm für Unternehmen bis zu zehn Mitarbeiter, Coronahilfe drei kam auch nicht in Frage, weil die Art des Unternehmens nicht passte. Als Corona-Hilfe vier ausgelobt wurde, hatte das Unternehmen einen Antrag gestellt, erzählte Herr Roth, weil diese Hilfe kulturelle Unternehmen, unter anderem auch Clubs, betraf. Dann wurde über die Definition eines “Clubs” nachgedacht.

In dem Karaoke-Unternehmen ist der Gast selbst der Darsteller, meinte Herr Roth, und erklärte so, dass es sich durchaus um einen Beitrag zum kulturellen Leben der Stadt handeln würde. Also hätte das Unternehmen lediglich 25.000 Euro an Unterstützung beantragt, wobei es um die Deckung von laufenden Kosten ging. Da durch die Schließung die Kosten reduziert werden konnten, hätte das Geld vielleicht für die reinen laufenden Kosten von drei Monaten gereicht. Aber nach vierzehn Tagen wäre die Ablehnung gekommen. Der “kulturelle Beitrag” wäre nicht vorhanden, hieß es in der Ablehnung. Es erfolgte ein Verweis auf Coronahilfe fünf.

Diese fünfte Hilfe betraf Gastronomiebetriebe. Eine Möglichkeit wäre gewesen, einen Tilgungszuschuss zu einem Darlehen zu beantragen, das man vorher bei der KfW beantragt haben musste. Wenn das Darlehen gewährt wurde, konnte man den Tilgungszuschuss beantragen. Im Fall des Unternehmens wäre ein Darlehen genehmigt worden. Aber Herr Roth hatte nicht den herkömmlichen Schnellkredit mit über 3% Zinsen beantragt, sondern in Absprache mit der Hausbank des Unternehmens ein Darlehen mit eher marktüblichen 1,04% Zinsen beantragt.

Dann wäre lange nichts passiert. Es wäre lediglich eine E-Mail versandt worden, dass man nichts weiter unternehmen müsse, die Bearbeitung würde irgendwann einmal erfolgen.

In der Zwischenzeit hatte sich das Unternehmen Rat bei einem Rechtsbeistand und dem Steuerberater geholt. Von dort wurde empfohlen, gegen den Ablehnungsbescheid zur Coronahilfe vier in Widerspruch zu gehen, und die Beantragung von Hilfe fünf weiter zu verfolgen.

Allerdings hörte das Unternehmen dann über vier Wochen nichts weiter zu den beiden Vorgängen. Daraufhin hätte sich das Unternehmen erlaubt, bei der IBB anzurufen, um nach dem Status der Bearbeitung zu fragen. Dabei erhielt das Unternehmen die Mitteilung, dass nach derzeitigem Stand auch aus der Coronahilfe fünf keine Unterstützung zu erwarten wäre. Weil das Darlehen, was das Unternehmen beantragt hätte [Anmerkung: Gleiche Bank aber niedrigerer Zinssatz] nicht DAS Darlehen gewesen wäre, das den Richtlinien der Coronahilfe fünf entsprechen würde. Das Unternehmen hätte den normalen, teureren Schnellkredit nehmen müssen, um die Förderung zu erhalten.

Zum Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid zur Coronahilfe vier wären lediglich zwei “Nichts aussagende” E-Mails eingetroffen. Die erste E-Mail sagte, dass man sich mit dem Widerspruch beschäftigen würde. Die zweite E-Mail erklärte dann, dass für das Unternehmen doch die Coronahilfe fünf besser wäre. Außerdem wäre gesagt worden, man solle keine Doppelbeantragung versuchen, hinsichtlich einer noch einmal neuen Coronahilfe, die nur über einen Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater eingereicht werden könnte.

Die Rücklagen des Unternehmens wären nun aufgebraucht, inzwischen wurden Anwälte konsultiert, die sich mit Insolvenzen beschäftigen. Dort hätte man dem Unternehmen erklärt, dass eine Insolvenz nicht möglich wäre, weil das Unternehmen durch die Auszahlung des Darlehens wieder solvent wäre. Nun hätte das Unternehmen also wieder Geld, aber jede Mengen Schulden.

Das Unternehmen hätte dann auch mit dem Vermieter Kontakt aufgenommen und, da die Mieträume nicht genutzt werden können, nach einer Mietsenkung gefragt. Das Unternehmen, könne den zweckgebundenen Mietvertrag “nicht ausüben“. Der ausschließliche Zweck des Mietgegenstandes, ist der Betrieb einer Karaoke-Bar, und die dürfe nicht öffnen. Derzeit trage wohl ausschließlich der Mieter das Risiko, wenn die Regierung ein Unternehmen aus Gründen schließt, welches nicht im Unternehmen begründet ist.

Der Vermieter wäre bereit gewesen, Mietzahlungen zu stunden. Aber das würde die Schulden des Unternehmens nur noch weiter erhöhen. Da der Mietvertrag nur noch drei Jahre vorsieht, und das KfW-Darlehen auf sechs Jahre ausgelegt ist, wurde noch mal mit dem Vermieter Kontakt aufgenommen. Der Vermieter wollte aber nicht mehr mit dem Geschäftsführer reden, also Herrn Roth, berichtete dieser, weil er zu hartnäckig nach einer Beteiligung durch den Vermieter fragen würde. Deshalb hätte das Gespräch zwischen den anderen Gesellschaftern und dem Vermieter stattgefunden.

Bei dem Gespräch wurde ein Angebot angekündigt hinsichtlich Reduzierung und Verlängerung des Mietvertrages um drei Jahre. Nach einer Woche wäre dann die Antwort gekommen. Statt drei Jahre Verlängerung, wären aber nur zwei Jahre angeboten worden, unter der Voraussetzung, dass das Unternehmen eine Mieterhöhung von 80% ab 1.1.2021 akzeptieren würde.

Zur Erinnerung: Seit März 2020 hat das Unternehmen auf Grund der Regierungsentscheidung keine Einnahmen. Lediglich die Mitarbeiter haben Kurzarbeitergeld erhalten. Aber bei denen wären immer wieder wären Abzüge gemacht worden, zum Beispiel mit der Begründung, das Unternehmen wäre keine gastronomische Einrichtung. Weshalb die Mitarbeiter angeblich an Feiertagen nicht arbeiten müssten. Was aber doch gerade die Tage wären, an denen das Unternehmen Geld verdiene. Allerdings war Widerspruch erfolgreich.

Ohne Kurzarbeitergeld müssten ein weiteres Dutzend vor der Schließung geringfügig beschäftigte Mitarbeiter und ca. zehn selbständige Mitarbeiter selbst ums Überleben kämpfen.

Im weiteren Gespräch erläuterte Herr Roth, dass es aber offensichtlich unterschiedliche Beurteilungen von Karaoke-Bars geben würde, selbst innerhalb Berlins, von einem Bezirk zum anderen. Insofern, als in einem das Singen als lebensgefährdend verboten ist, in einem anderen Bezirk aber erlaubt.

Dr. Füllmich warf dann ein, dass man in den USA die deutsche Unterstützung der Unternehmen als großzügig ansehen würde, da bei den Hilfen für VW oder Lufthansa, diese sozusagen auf Zuruf ausgezahlt worden wären, ohne zu fragen, was denn mit den Gewinnen der letzten Jahre passierte. Niemand fragte, ob die Gewinne ausgeschüttet wurden, oder als Boni an die Firmenleitung gingen. Damit spielte er darauf an, dass das im Ausschuss angehörte Unternehmen alle Rücklagen hatte aufbrauchen müssen, und auch bis heute noch keine Unterstützungen, jeweils mit anderen Begründungen, erhalten hatte.

Herr Roth erklärte dann, dass auch niemand den enormen bürokratischen Aufwand ersetzen würde, der mit den, bisher erfolglosen Anträgen, verbunden wäre. Dann erklärte er, dass man vor den Anträgen auf Unterstützung, alles andere hätte ausschöpfen müssen. Also Kosten reduzieren, Stundungen beim Finanzamt erreichen usw. Hinsichtlich der Stundungen durch das Finanzamt wies er darauf hin, dass diese jeden Monat erneut werden mussten. Jeder Stundungsantrag müsse vom Steuerberater gestellt werden, und koste natürlich Geld.

Dann, so erzählte er, hätte das Unternehmen vom Finanzamt eine Mahnung erhalten. Die Umsatzsteuer für Februar in Höhe von 13.000 Euro sollte sofort bezahlt werden. Dazu hofft das Unternehmen nun auch wieder eine Stundung zu bekommen, weil eben kein Geld mehr da ist.

Dann wäre vom Finanzamt ein Schreiben gekommen, dass die Mitarbeiter ja jetzt mehr Zeit hätten, und zukünftig dann die Steuererklärungen zügiger einreichen könnten, und bitte die Steuererklärung für das Jahr 2019 zum 23.09. einreichen sollten.

Ob, wann und wie das Unternehmen, dann mit welchen Hygieneauflagen wieder aufgemacht werden kann, und ob diese Auflagen einen erfolgreichen Betrieb überhaupt ermöglichen, ist noch vollkommen unklar. Wenn zum Beispiel nur eine maximale Anzahl von 50 Gästen erlaubt wäre, könnte das Geschäft nicht rentabel betrieben werden. Herr Roth erklärte dann noch einige Einschränkungen durch Hygienemaßnahmen, welche den Betrieb weiter einschränken oder unmöglich machen würden.

Auf die Frage, wann das Unternehmen endgültig aufgeben müsste, erklärte Herr Roth, dass weitere Kredite möglich wären, die das Unternehmen aber nicht aufnehmen wollte, evt. höchstens um den Standort zu wechseln. Aber selbst wenn nun sofort der Betrieb wieder aufgenommen werden könnte, rechnete Herr Roth damit, dass nach der Wiedereröffnung erst langsam wieder der gewohnte Betrieb stattfinden kann.

Martin Ruland

Dann begann die Anhörung von Martin Ruland. Vor seiner Vorstellung erklärte er, dass es von der technischen Universität der Bundeswehr in München eine Studie gäbe, welche die Gefährlichkeit des Singens, oder des Spielens von Blasinstrumenten betreffe. Diese würde ergeben, dass die große Katastrophe, die vom Singen ausgehen sollte, bei weitem nicht vorhanden wäre. Diese Studie hätte ergeben, dass sich die Aerosole in einem kleinen Bereich vor dem Mund abspielen, “wenn überhaupt“.

Herr Ruland kommt aus München, lebt aber teilweise auch in Berlin bei seiner Freundin, die wie er selbständige Musikerin ist. Er erklärte, seit 35 Jahren selbständiger Musiker zu sein. Er hat sowohl in Orchestern als auch in Pop-Bands gearbeitet. Vor fünf Jahren begann er dann eine zweite Aktivität als Merchandiser für eine “Barfußschuhfirma” aus seiner Region. In diesem zweiten Beruf nehme er eigenverantwortlich alle Messetermine deutschlandweit wahr.

In beiden Berufen ist er solo-selbständig, hätte aber durch die Regierungsmaßnahmen seit März in beiden Berufen faktisch ein Berufsverbot. Auf der einen Seite gibt es keine Konzerte, keine Events, auf der anderen Seite gäbe es auch keine Messen. Das einzige Geld, das er derzeit verdienen würde, wäre im Homeoffice die Absagen der Messen und Neuplanungen zu organisieren.

Herr Ruland lebe seit dem Beginn des “Berufsverbotes” von Rücklagen, auch von solchen, die für die Rente vorgesehen waren. Bisher wäre bei Herrn Ruland noch kein einziger Cent Unterstützung angekommen.

Zunächst wäre es überhaupt schwierig, die Informationen zu erhalten, was man überhaupt beantragen kann und mit welcher Begründung, wo man es beantragen müsse, und wann das Geld kommen würde. Darüber hinaus wäre ganz oft eine Schwierigkeit gewesen, dass diese Hilfen unklar formuliert wären. Zum Beispiel wäre unklar gewesen, ob die Hilfe zu versteuern wäre, ob auch Lebenshaltungskosten abgedeckt wären, und ob man zunächst alle liquiden eigenen Mittel aufbrauchen müsste.

Diese Angaben wären unterschiedlich in den Anträgen (wechselnd) aufgeführt gewesen. Dann sprach Herr Ruland über das Überbrückungsgeld, das ziemlich am Anfang ausgelobt worden war. Es ging um die Beantragung von 5.000 Euro aus Ländermitteln. Mit Hilfe des Bundes wären angeblich bis zu 9.000 Euro möglich gewesen. Allerdings hätte man nicht verstehen können, unter welchen Bedingungen bis zu 9.000 Euro erreichbar gewesen wären.

Diese 5.000 Euro wären aber ausschließlich für “Betriebsausgaben” gewährt worden. Mit einem Antrag hatte Herr Ruland dann seine ausgefallenen Betriebseinnahmen eingereicht und vier Wochen später eine Ablehnung erhalten. Einnahmenausfälle würden nicht berücksichtigt. Er wisse aber, dass in anderen Fällen Zahlungen erfolgt wären. Dann erklärte er, dass Solo-Künstler selbst die Betriebskosten darstellen würden. Betriebskosten eines Solo-Künstlers sind Essen und Trinken, seine Krankenversicherung, das Auto, die Miete usw.

Seine Freundin in Berlin hätte die Unterstützung erhalten, mit dem Hinweis, dass diese Zahlungen nicht zurückgezahlt werden müssten. Aber der Fokus hätte berichtet, dass es je nach Bundesland unterschiedlich wäre, und das “ungerechtfertigte Auszahlungen” bereits jetzt zurückgefordert werden. D.h. wenn ein Sachbearbeiter die Lebenshaltungskosten eines Solo-Selbständigen anerkannt hatte, gäbe es bereits jetzt Rückforderungen, weil nur “Betriebsausgaben” gefördert würden.

Nach einiger Zeit hätte es theoretisch ein weiteres Überbrückungsgeld gegeben, welches über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer usw. zu beantragen wäre. Aber wieder würde es sich ausschließlich um Betriebsausgaben handeln.

Künstler in Bayern hätten eine kleine Zusatzoption, wenn sie hauptberuflich im künstlerischen Bereich arbeiteten. Sie hätten für drei Monate je 1.000 Euro beantragen können. Voraussetzung wäre die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse gewesen, oder ein anderer vergleichbarer Nachweis des überwiegend künstlerischen Engagements.

Nun wäre er aber am 1.1.2020 aus der Künstlersozialkasse herausgefallen, weil sein anderer Beruf inzwischen überwog. Weshalb er auch diese Mittel nicht hätte beantragen können.

Der Kultursektor in Deutschland würde drei Prozent des Bruttoinlandsproduktes ausmachen. In der Kulturszene in Deutschland gäbe es ungefähr vier Millionen Beschäftigte. Das wären aber nicht nur die Kreativen, die auf der Bühne stehen würden, sondern auch Zuarbeitende, wie Ton- und Lichttechniker, Roadies, Caterer. Dieser Personenkreis konnte die Mittel für künstlerische Tätigkeiten auch nicht in Anspruch nehmen.

Herr Ruland erzählte dann von einem befreundeten Sänger, der die 5.000 Euro beantragt hatte, auch erhielt. Dann hätte er die drei Mal eintausend Euro beantragt. Dieser Antrag wäre dann abgelehnt worden mit der Begründung, dass er ja schon die fünftausend Euro erhalten hätte. Aber wenn er die fünftausend Euro zurückzahlen würde, könnte er die dreitausend Euro bekommen.

Dann berichtete er positive Nachrichten aus Baden-Württemberg. Dort wäre so etwas, ähnlich zu einem bedingungslosen Grundeinkommen eingerichtet worden. Dabei ging es um 1.180 Euro pro Monat. Herr Ruland wisse aber nicht, wie die Einzelheiten aussahen. Dann führte er aus, dass ein “Bedingungsloses Grundeinkommen“, für das er sich seit Jahren einsetze, speziell in einer Situation wie dem durch die Regierung verhängten Shutdown, hilfreich wäre.

Der nächste Rettungsanker wäre nun Hartz 4, den viele Künstler in Anspruch nehmen müssten. Denn wenn die “Corona-Hilfen” nur für “Betriebskosten” genehmigt würden, wovon sollten die Solo-Selbständigen dann leben?

Auf die Frage, ob nach Aufhebung des Berufsverbotes schnell wieder mit Normalität zu rechnen wäre, äußerte sich Herr Ruland sehr vorsichtig. Zwar wäre dann die Perspektivlosigkeit nicht mehr gegeben, aber da den Menschen große Angst gemacht worden wäre, und weil sich das verfügbare Einkommen verringert hätte, wäre eher mit einem sehr langsamen Wiederaufbau des zerstörten Marktes sowohl im Eventbereich, als auch bei den Messen zu rechnen.

Dr. Füllmich wies dann darauf hin, dass auf Grund der Regierungsmaßnahmen nun nicht nur viele Solo-Selbständige unter Hartz 4 fallen werden, sondern außerdem die von ihnen bisher bezahlten Steuern, dem Staat fehlen werden.

Herr Ruland wies darauf hin, dass er sich schon einen angeblich vereinfachten Antrag auf Harz 4 hatte kommen lassen, dann aber feststellen musste, dass der Antrag keineswegs “vereinfacht” gewesen wäre, sondern dem üblichen Horrorszenario eines Hartz 4-Antrages entsprochen hätte. Ein Freund in Berlin hätte im dritten Anlauf einen wirklich vereinfachten Antrag auf Hartz 4 erhalten. Das wäre auf Grund einer Sachbearbeiterin geschehen, die sich wirklich ausgekannt hätte.

Er berichtete dann, dass nicht staatliche Organisationen wie die Gema, in verschiedenen Fällen kleinere einmalige Beträge als Überbrückungshilfen bereit gestellt hätten.

Dann erzählte er von einer befreundeten Künstlerfamilie. Der Vater unterrichtete an der Musikhochschule teils im Präsenzunterricht, teils online von zu Hause, was zu einem ständigen Hin- und Herfahren führte. Die Frau hatte ihren Job als Musikerin verloren und versuchte zu Hause die beiden Kinder zu betreuen bzw. Ersatzunterricht zu geben, während die Hälfte des Einkommens weggebrochen war. Durch die enorme Belastung des Vaters in dieser Situation wäre er zusammengebrochen und in der Notaufnahme gelandet.

Dann berichtete Herr Ruland, dass die Veranstalter bei Konzerten die Musiker dazu auffordern, nicht einmalig am Abend, sondern ab dem Nachmittag dreimal am Tag das gleiche Konzert mit jeweils einem Drittel des Publikums zu spielen. Am Ende würden sie weniger Gage wie ursprünglich für ein einmaliges Spielen vorgesehen gewesen war erhalten. Aber dabei wären die Musiker froh, wenn sie überhaupt diese Möglichkeit erhalten würden.

Für das ganze Jahr 2021 gäbe es derzeit keine Planungssicherheit, weil sich alle Organisatoren zurückhalten würden. Herr Ruland berichtete, dass in Bayern in einem Fall der Staat Zuschüsse zu stornierten Veranstaltungen gestrichen hätte, so dass keine Ausfallgagen für die Künstler gezahlt werden konnten.

Dr. Füllmich fragte noch einmal nach, ob er richtig verstanden hätte, dass es nicht nur schwierig wäre, die bürokratischen Hürden zu überwinden um überhaupt Unterstützungen zu erhalten, sondern auch, um zu erfahren wie man sich denn überhaupt richtig verhalten muss, also wie ein Hygienekonzept, das eingehalten werden muss, aussehen soll. Das wurde von beiden Zeugen bestätigt.

Beide Zeugen wirkten eloquent und informiert, und Dr. Füllmich bemerkte, was denn wohl Menschen machen würden, die weniger durchsetzungsfähig wären. Herr Ruland berichtete dann, wie er auf Protestversammlungen mit seiner Trommel in Bayern aufgetreten wäre. Für diese Versammlungen wären die Landratsämter zuständig gewesen. “Da ruft dann mal gleich die Kripo bei einem an, um nachzufragen, ob das alles mit ‘Rechten Dingen’ zugeht.”

Es gäbe Landratsämter, die hätten überhaupt kein Problem damit, dass sowohl die Protestler als auch das Publikum miteinander singen. Bei einem anderen Landratsamt stünde dann plötzlich in den Bedingungen der Genehmigung drin, “Singen ist verboten“.

Herr Ruland hätte dann auf dieser Veranstaltung gesungen, weil in der letzten Genehmigung des Veranstalters gestanden hätte “gemeinsames Singen ist verboten“. Deshalb hätte er richtigerweise angenommen, alleine zu singen wäre erlaubt. Ein Polizist hätte das Gesangsverbot aber sehr ernst genommen und den Veranstalter gezwungen, ihn, den Sänger, während des Singens, von der Bühne zu holen. Später hätte sich allerdings der Polizist und das Landratsamt entschuldigt. Alle Teilnehmer der Anhörung äußerten sich lobend über diese Entschuldigung.

Auf die Frage von Dr. Füllmich, ob man als Betroffener in dieser Situation Aggressivität entwickeln würde, erklärte Herr Roth, dass er das Vertrauen in den deutschen Staat verloren hätte. Er berichtete dann, wie die Medienberichterstattung über die KfW-Darlehen erfolgte, die erklärte, dass der Staat zu 100% für die Kredite haften würde, und wie die Wirklichkeit aussah. “Und auf einmal heißt es dann: ‘Ja Moment, wenn Sie ein Darlehen beantragen, dann muss zuerst die Haftung für dieses Darlehen geklärt werden’, und die Haftung geht ins Private hinein. Wir haften also privat für das Darlehen als Erstes.

Für die Firma von Herrn Roth stellte sich die Haftungslage so dar, dass jeder Gesellschafter entsprechend seinen Anteilen für den Kredit persönlich haften musste. [Anmerkung: Man vergleiche diese Bedingungen mit den Hilfen für Lufthansa oder VW!] Die Staatshaftung komme erst ganz am Schluss. Im Schnellkredit betrage diese Haftung 100%, deshalb wäre der Zins dort höher. Der Staat trage aber erst dann die Haftung, wenn die Gesellschafter in Privatinsolvenz gingen. Im normal verzinsten Kredit trage der Staat nur 90% des Haftungsrisikos, falls die Gesellschafter in Privatinsolvenz gingen.

Frau Fischer wies darauf hin, dass erst ab 1. Oktober wieder mit Insolvenzanträgen gerechnet werden müsse, da sie bis dahin gesetzlich ausgesetzt wären. Dr. Füllmich erklärte, dass kleine und mittlere Betriebe 65% der Arbeitsplätze in Deutschland zur Verfügung stellen würden, und dass von diesen viele durch die Regierungsmaßnahmen betroffen wären, ohne ausreichend geschützt zu werden, wie die großen Konzerne.

Dr. Hoffmann wies darauf hin, dass das Unternehmen von Herrn Roth ein gesundes Unternehmen gewesen wäre. Es wäre durchaus nicht üblich, dass man im Bereich der Erlebnisgastronomie nach zwei Jahren kontinuierlich schwarze Zahlen schreiben würde. Herr Roth erklärte, mit dem Abschluss vom Februar bereits 217.000 Euro Umsatz vereinnahmt zu haben. Das hätte eine weitere Steigerung des Ergebnisses bedeutet. Jedes Jahr hätte es in der Vergangenheit eine Steigerung von Umsatz und Ergebnis gegeben. Deshalb hätte man vor drei Jahren ein weiteres Unternehmen im Eventbereich gegründet, um expandieren zu können. Auch dort wäre nun alles auf Null zurückgefahren worden.

Ausblick

Im nächsten Teil wird die Befragung der Zeugen abgeschlossen und es folgt eine Diskussion mit dem ehemaligen Wirtschafts-Dezernent Heinz Kruse aus Hannover.

Quellen:

  1. https://kenfm.de/corona-untersuchungsausschuss-teil-1-von-jochen-mitschka/  und https://kenfm.de/corona-untersuchungsausschuss-teil-2-von-jochen-mitschka
  2. /https://kenfm.de/corona-untersuchungsausschuss-teil-3-von-jochen-mitschka/  und https://kenfm.de/corona-untersuchungsausschuss-teil-4-von-jochen-mitschka/
  3. Zusammenfassung Teil 5: https://kenfm.de/corona-untersuchungsausschuss-teil-5-von-jochen-mitschka/ Video: https://corona-ausschuss.de/sitzung3/
  4. https://corona-ausschuss.de/sitzung4/
  5. https://corona-ausschuss.de/sitzung5/
  6. https://greenmango24.de/

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Danke an den  Autor für das Recht zur Veröffentlichung des Beitrags.

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Bildquelle: ©OVALmedia

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