Corona und Intelligenz. Der Abschied der Intellektuellen aus der Debatte

Von Uli Gellermann.

Jüngst an einem Werktag in Berlin: Eine kräftige Demo am Vormittag, eine starke Kundgebung am Nachmittag, beide zum Thema Grundrechte und Corona. Auch für eine große Stadt wie Berlin sind zwei gut besuchte Aktionen an einem Tag zum selben Thema eher selten. Die Teilnehmer kamen aus so ziemlich allen sozialen Schichten der Bevölkerung. Seit Wochen gibt es Info-Stände zum Thema und immer wieder spontane Aktionen. Ein ähnliches Bild ist im ganzen Land zu sehen: Der Kampf gegen das Corona-Regime dauert an.

Die kritische Intelligenz hat sich aus der öffentlichen Debatte verabschiedet

Dass die üblichen Medien die Proteste kleinreden oder verschweigen, kennt man. Sie sind eingebunden in den Diskurs der Herrschaft, sie finden sich mit ihrer Rolle als Propaganda-Instrumente einer Einheitsmeinung ab: „Virus böse, Regierung gut“. Auch von den Künstlern ist wenig zu hören und zu lesen: Die einst kritische Intelligenz hat sich aus der öffentlichen Debatte nahezu komplett verabschiedet. Wo einst Liedermacher und Literaten sich auf die Seite der Bevölkerung stellten, herrscht heute zumeist Schweigen. Satiriker, wie die Leute von der ANSTALT, geben mit ihrem primitiven Bashing des mutigen und kompetenten Dr. Wodarg den Ton an. Einer der wenigen Lichtblicke im düsteren Einheitsprogramm ist Didi Hallervorden mit seinem Corona-Song.

Zur Pflege der Intellektuellen 581,4 Millionen aus Steuergeldern

Für die Pflege der Intellektuellen unterhalten die Parteien politische Stiftungen. Die verwalten Millionen Staatsgelder – 581,4 Millionen aus Steuergeldern kostete der intellektuelle Spaß allein 2017 – um die öffentliche Diskussion auf das Niveau der Seminare, der Kongresse und Workshops zu heben. In Zeiten der allgemeinen Verunsicherung, der medizinischen und juristischen Generalfragen – denn glaubt man der veröffentlichten Meinung, geht es seit Monaten um Leben und Tod – wären die Stiftungen der Ort, die Fragen zu diskutieren und vielleicht Antworten zu finden. Zumal das Land in zwei Lager gespalten ist: Jenes, das dem Regierungskurs glaubt und jenes, das den Kurs für schädlich für die Demokratie und die Gesundheit hält. Im wissenschaftlichen Dialog, von den Stiftungen organisiert, könnte das Volk seine Experten im Meinungsstreit finden. Wenn es denn den Dialog der unterschiedlichen Meinungen gäbe. Am Beispiel dreier Stiftungen soll die Diskursfähigkeit der dort versammelten Intelligenz untersucht werden.

Pressefreiheit als gegenseitige Kontrolle

Auf der Website der FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG (SPD) spuckt die Suchmaschine zum Thema Corona scheinbar viele Themen aus, sogar die Corona-Landschaft in Paraguay und Großbritannien wird beleuchtet. Aber zum Für und Wieder der deutschen Corona-Maßnahmen findet sich fast nichts. Doch unter der Überschrift „Pressefreiheit in Zeiten von Corona: der Drang zu kooperieren“, könnte man eine Kritik der medialen Einheitsmeinung erhoffen, liest aber nur diesen Satz von Daniel Moßbrucker: „Ein Verständnis von Pressefreiheit kann sich damit weniger an tradierten Grenzen orientieren, sondern fordert Projekt für Projekt eine Abschätzung, ob das gegenseitige Maß an Kontrolle die gesellschaftliche Funktion der Medien fördert oder schwächt.“ Der Autor verrät seine Einbettung in die Herrschafts-Strukturen mit der „gegenseitigen Kontrolle“, räumt also dem Staat eine Kontrollfunktion gegenüber den Medien ein. Wo mag er dieses Verständnis von Pressefreiheit herhaben? Aus dem zur Zeit schwer geprüften Grundgesetz wohl kaum. Statt dessen tutet Susann Rüthrich auf derselben Webseite in das übliche Diffamierungs-Horn unter der Überschrift: „Rechte Vereinnahmung: Zum Umgang mit Mobilisierung von rechts während Corona“. Wie anderswo auch üblich, wird kaum was bewiesen, aber viel behauptet. Über die tragische Abwesenheit der SPD in der aktuellen Grundrechtsdebatte mag auch Rüthrich nichts sagen.

Infektionsschutzgesetz wird für Ordnungs- und Polizeirecht,  herangezogen

Die grüne BÖLL-Stiftung widmet dem Corona-Thema einen Artikel unter der Überschrift „Corona-Pandemie“. Sie weiß oder will nicht wissen, dass schon der Begriff „Pandemie“ strittig ist. Zumindest sickert die Diskussion, ohne die Grundfragen zu berühren, bis zum Thema „Coronadenken – Gesellschaft und Recht“. Hier bietet der  Kieler Philosoph und Umweltethiker Konrad Ott in einem Essay eine „Orientierungshilfe in den schwierigen Zeiten von Corona“ an. Immerhin kommt Ott zu diesem Satz: „Das Infektionsschutzgesetz (IfSG), vor allem dessen § 28, wird als Ermächtigungsgrundlage für Ordnungs- und Polizeirecht, also für Maßnahme- und Verordnungsrecht herangezogen.“ Und auch sein Satz „Freiheit ist und bleibt mehr als die Einsicht in das virologisch Notwendige.“ lässt hoffen. Doch dann verlässt Ott den Pfad der philosophischen Tugend und stellt einen durch nichts begründeten Persilschein aus: „An der Verfassungstreue der deutschen Regierung besteht kein Zweifel.“ um sich dann im Sumpf des Konjunktivs zu verlieren: „Demokratische Berufspolitiker sollten aber folgende Prinzipien beherzigen, da seuchenpolizeiliches Maßnahmenrecht zur Routine werden könnte“. Dass die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes im Eilverfahren das Grundgesetz beschädigt, dass es tatsächlich zum Ermächtigungsgesetz geworden ist, das verliert sich im Klimpern schöner Worte und Bezüge. Aristoteles, Hegel und Hannah Arendt spielen im Aufsatz eine Rolle, sie spielen aber nur, sie werden nicht ernst genommen.

Das öffentliche Leben der Staaten mit beschränkter Freiheit ist dürftig

„Das öffentliche Leben der Staaten mit beschränkter Freiheit ist eben deshalb so dürftig, so armselig, so schematisch, so unfruchtbar, weil es sich durch Ausschließung der Demokratie die lebendigen Quellen allen geistigen Reichtums und Fortschritts absperrt.“

Dieses Zitat aus dem Nachlass von Rosa Luxemburg beschreibt die aktuelle Verfassung der Bundesrepublik mit kluger Schärfe: Die öffentliche Debatte ist zugunsten einer schematischen Einheitsmeinung abgeschafft. Kunst und Kultur sind dem armseligen Mindestabstand gewichen. Der geistige Reichtum erstickt in Denk- und Dialogverboten. Nun hofft man, die Rosa-Luxemburg-Stiftung hätte das geistige Erbe der Namensgeberin angetreten und findet auf ihrer Website einen Aufsatz von Thomas Falkner und Horst Kahrs unter dem Titel „Corona als Richtungsstoß“. Das Virus kann also stoßen, hat ein Eigenleben, wird zum handelnden Subjekt und wie selbstverständlich wird die „Pandemie“ als gegeben hingenommen. Zweifel, das gute alte Instrument der Intellektuellen, erst recht jener, die sich im Gefolge von Rosa Luxemburg sehen, wird nicht benutzt.

Die Not der Exekutive darf nicht mal nachträglich in Zweifel gezogen werden

Statt dessen behaupten die Autoren „Die Not der Exekutive“, eine Not, die nicht mal nachträglich in Zweifel gezogen werden darf: „Ein nachträgliches Urteil, ob die Entscheidungen (der Regierung) richtig oder angemessen waren, kann und darf sich nicht auf Informationen berufen, die zum Zeitpunkt der Entscheidungen noch gar nicht zur Verfügung gestanden haben.“ Dass jede Menge Experteninformationen (Wodarg, Bhakdi und andere) zur Verfügung standen, aber ignoriert oder gar unterdrückt wurden, mögen die Autoren nicht erwägen. Auf dem Weg in die Alternativlosigkeit kommt den Autoren dieser Satz über die Lippen: „Forschungsfreiheit (wird) als Meinungsfreiheit missverstanden“. Der Name des heiligen Dr. Drosten, der als vermeintlich wissenschaftlicher Berater der Bundesregierung über eine extreme Meinungsmacht verfügt, kommt im Aufsatz einfach nicht vor. Die Verengung auf scheinbar zwingende Notwendigkeiten hat offenkundig schwere Folgen für die intellektuelle Analyse.

Der Zweifel ist der Konformität gewichen

Die Auswahl der untersuchten Stiftungen ist nicht zufällig: Sie gehören den Parteien, die sich in einer Koalition als Alternative zum herrschenden Parteiengeflecht anbieten. Auch bei ihnen ist ein schwerer Corona-Kollateralschaden zu bemerken: Der Zweifel, ein produktives Element des Denkens, ist einer Konformität gewichen, die sich medizinisch und fürsorglich gibt, aber weder die kritische Medizin zu Wort kommen lässt noch die Verfassung des Landes. Auch und gerade bei den Stiftungen ist der dramatische Abschied der Intellektuellen aus der gesellschaftlichen Debatte zu bemerken. Es tut gut zu sehen, dass die Bevölkerung selbst denkt und handelt. Das geht nicht ohne Fehler ab. Hilfe wäre vonnöten. Aber wer vom Rand aus nörgelt, der hilft nicht, der bleibt randständig, der schafft sich letztlich ab.

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Danke an den  Autoren für das Recht zur Veröffentlichung des Beitrags.

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Dieser Beitrag erschien zuerst am 11. Oktober auf dem Blog Rationalgalerie

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Bildquelle:    nitpicker/ shutterstock

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